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LinkedIn verwehrt Recht auf Selbstauskunft, noyb legt Beschwerde ein

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10.05.2026

LinkedIn verwehrt Recht auf Selbstauskunft, noyb legt Beschwerde ein

Das Business-Netzwerk LinkedIn beschränkt den Zugriff auf die Daten des eigenen Profils auf zahlende Kunden, was offenbar nicht legal ist.

LinkedIn will mit den Daten offenbar lieber Geld verdienen

Wie ernst darf man die Datenschutzbedenken nehmen?

Beschwerde eingelegt, noyb schlägt Geldbuße vor

LinkedIn ist ein Business-Netzwerk und bereits seit Dezember 2016 eine Tochtergesellschaft von Microsoft. Das Netzwerk gewährt nicht den Zugriff auf alle Daten, auf die man laut Art. 15 DSGVO Zugriff haben sollte. Die Datenschutzorganisation noyb hakte wegen der Daten im Namen eines Kunden von LinkedIn nach, was blockiert wurde. Man verwies bei der Absage auf den Zugriff auf die eigenen Profilbesucher auf bestehende Datenschutzbedenken des Unternehmens.

LinkedIn will mit den Daten offenbar lieber Geld verdienen

Die Plattform versucht schon lange mit verschiedenen Mitteln, den eigenen Nutzern eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft schmackhaft zu machen. Man wirbt unter anderem mit der Funktion, dass Premium-Mitglieder sehen können, wer sich in den letzten 365 Tagen das eigene Profil angeschaut hat. Die österreichische NGO noyb bemängelt, dies müsse aber im Rahmen einer kostenlosen Auskunft nach EU-Recht möglich sein.

LinkedIn trackt alle Profilbesuche, um sie auch für die Anzeige von personalisierter Werbung auf die Empfänger zuzuschneiden. Zwar kann man sich davon abmelden. Doch wie noyb festhält, lag vorher ja gar keine aktive Einwilligung der Nutzer (Opt‑in) vor. Von daher sieht man es als fraglich an, inwiefern die Aufzeichnung von Profilbesuchen dort überhaupt legal ist.

Wie ernst darf man die Datenschutzbedenken nehmen?

Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb kommentiert den aktuellen Fall. „Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die........

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