Filme bei eBay verkaufen: Wenn die VHS-Sammlung zum Rechtsrisiko wird
Filme bei eBay verkaufen: Wenn die VHS-Sammlung zum Rechtsrisiko wird
VHS und DVDs online verkaufen: Was bei FSK 18, indizierten und beschlagnahmten Filmen rechtlich zu beachten ist.
Alte Filme online verkaufen? Vorsicht vor teuren Irrtümern
FSK 18, indiziert oder beschlagnahmt? Das sind die Unterschiede
Alte VHS-Kassetten: Das unterschätzte Rechtsrisiko
Was private Verkäufer vor dem eBay-Angebot prüfen sollten
Filme bei eBay verkaufen: Zwischen Sammlerwert und Rechtsfalle
Wer aktuell Filme bei eBay verkaufen möchte, sollte sich nicht allein auf den Sammlerwert seiner Schätze verlassen. Selbst harmlose Sammlerverkäufe können schon juristische Folgen haben. Neue Gerichtsurteile verschärfen dabei die Anforderungen an den Online-Handel.
Aktuelle Entscheidungen des Landgerichts Bochum und des Landgerichts Köln verdeutlichen, dass Verkäufer, ob privat oder gewerblich, eine erhebliche Verantwortung tragen. Bereits das unbedachte Anbieten einer alten VHS oder DVD auf einem öffentlichen Online-Marktplatz kann strafrechtlich relevant sein. Heikel kann bei Horrorfilmen, ungekürzten Fassungen oder älteren VHS-Kassetten werden, deren rechtlicher Status vielen privaten Verkäufern nicht bekannt ist. Bereits Begriffe wie „Uncut“ oder eine fehlende Altersprüfung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vorsicht ist zudem bei indizierten Filmen, bei Filmfassungen, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch untersagt wurde, sowie bei Veröffentlichungen ohne eindeutige Altersfreigabe geboten.
Das Landgericht Bochum hat Anfang Juli 2026 einem eBay-Händler untersagt, beschlagnahmte bzw. inhaltsgleiche Bildträger öffentlich anzubieten. Bereits die Bezeichnung „Uncut“ wertete das Gericht als Indiz dafür, dass es sich um eine verbotene Filmfassung handeln könnte. Zudem bestätigten weitere Entscheidungen, dass beim Online-Handel mit FSK-18-Medien, ungeprüften Importen oder indizierten Filmen strenge jugendschutzrechtliche Vorgaben gelten.
Für Sammler ist dies eine unbequeme Entwicklung. Wie Rechtsanwältin Nicole Mutschke auf Anwalt.de darlegt, unterschätzen viele beim Auflösen ihrer VHS- oder DVD-Sammlung die rechtlichen Risiken. Hierbei können sowohl die rechtliche Einstufung eines Films als auch die Artikelbeschreibung, die Wahl der Verkaufsplattform oder eine fehlende Altersverifikation zum Problem werden.
Alte Filme online verkaufen? Vorsicht vor teuren Irrtümern
Viele Haushalte besitzen noch Kartons voller VHS-Kassetten, DVDs oder Blu-rays. Diese können für Sammler durchaus einen beachtlichen Wert besitzen. Entsprechend groß ist die Versuchung, die Sammlung bei eBay, Amazon Marketplace oder einer anderen Verkaufsplattform einzustellen.
Allerdings lauern gerade hier zahlreiche Fallstricke. Nicht jede Filmfassung darf auch öffentlich angeboten werden. Entscheidend hierfür ist die konkrete Veröffentlichung. Laufzeit, Schnittfassung, Herkunft, Alterskennzeichnung und frühere gerichtliche Entscheidungen können darüber entscheiden, ob ein Angebot zulässig ist.
Nach einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Bochum vom 8. Juli 2026 (Az. I-15 O 59/26) kann bereits die Beschreibung eines Angebots dabei eine Rolle spielen. In einem konkreten Fall ging es um ein eBay-Angebot, das mit dem Begriff „Uncut“ warb. Das Gericht folgte der Argumentation, dass diese Bezeichnung ein wesentliches Indiz dafür sein kann, dass eine ungekürzte und möglicherweise mit einer beschlagnahmten Fassung inhaltsgleiche Version angeboten wird. Der Einwand des Verkäufers, „Uncut“ sei lediglich versehentlich statt „Cut“ angegeben........
