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Cybercrime-Azubi vor Gericht: Über 500.000 Euro Schaden durch Online-Betrug

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04.03.2026

Cybercrime-Azubi vor Gericht: Über 500.000 Euro Schaden durch Online-Betrug

Einem 27-jährigen Azubi werden mehrere Cybercrime-Delikte vorgeworfen. Der Schaden soll mehr als 500.000 Euro betragen.

Finanzagenten-Anwerbung als Teil der Betrugsmasche

Cybercrime-Vorwürfe gegen Fachinformatiker-Azubi

Fake-Verkäufe im Internet

Betrug im Onlinebanking durch TAN-Abfrage

Weitere Vorwürfe: Urkundenfälschung

Festnahme und weitere Schritte im Verfahren

Wenn Jobangebote zur Geldwäsche führen

Ein 27-jähriger IT-Azubi aus Melle (Landkreis Osnabrück) steht im Verdacht, über Jahre hinweg mehrere Cybercrime-Delikte und Online-Betrugsmaschen betrieben zu haben. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen den Mann erhoben. Laut Ermittlern soll der Auszubildende zum Fachinformatiker mehr als 500.000 Euro Schaden verursacht haben.

Laut Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern gehen die Ermittler davon aus, dass der Beschuldigte unterschiedliche Betrugsmaschen parallel betrieben hat. Nach Angaben der Ermittler soll der Fachinformatiker-Azubi zwischen 2021 und 2023 mehrere Betrugsmaschen parallel betrieben haben. Darunter die Anwerbung von Finanzagenten, Fake-Verkäufe im Internet sowie Betrug im Onlinebanking.

Finanzagenten-Anwerbung als Teil der Betrugsmasche

Im Mittelpunkt der Anklage steht die Rekrutierung sogenannter Finanzagenten, auch als Money Mules bezeichnet. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Bankkonto zur Verfügung stellen, um Geld aus Straftaten weiterzuleiten.

Nach Angaben der Ermittler soll der 27-Jährige gemeinsam mit weiteren Mittätern Webseiten betrieben haben, über die gezielt solche Finanzagenten angeworben wurden. Diese Personen erhielten Überweisungen aus Betrugsdelikten auf ihre Konten und transferierten das Geld anschließend weiter.

Insgesamt sollen 27 Finanzagenten in dieses System eingebunden gewesen sein. Die angeworbenen Personen gingen nach den Erkenntnissen der Ermittler davon aus, im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses tätig zu sein. Tatsächlich sollen ihre Konten jedoch genutzt worden sein, um Geld aus verschiedenen Cybercrime-Delikten und Online-Betrugsfällen weiterzuleiten.

Auf diese Weise sollen laut Ermittlern mehr als 380.000 Euro über unterschiedliche Bankkonten transferiert worden sein. Solche Konstruktionen gelten als typische Methode der Cyberkriminalität, weil sie Geldströme verschleiern und die eigentlichen Täter hinter Internetbetrug schwerer identifizierbar machen.

Cybercrime-Vorwürfe gegen Fachinformatiker-Azubi

Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden beschränkte sich der mutmaßliche Täter jedoch nicht auf die Organisation der Finanzagenten. Der IT-Azubi soll zwischen Juni 2021 und Juli 2023 mehrere Formen von Cybercrime betrieben haben, darunter Internetbetrug.

Laut der Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern soll der Beschuldigte mehrere unterschiedliche Betrugsmaschen im Internet betrieben haben. Neben der Geldwäsche über Finanzagenten werden dem IT-Azubi insbesondere Fake-Verkäufe im Internet sowie Onlinebanking-Betrug vorgeworfen.

Fake-Verkäufe im Internet

Neben der Geldwäsche werfen die Ermittler dem Beschuldigten auch Internetbetrug vor. Der Mann soll auf Online-Plattformen Waren zum Verkauf angeboten haben, die er nach den Überweisungen der Käufer nie lieferte. Zu den angeblich verkauften Produkten gehörten unter anderem Radlader und Seecontainer.

Insgesamt sollen 42 Käufer auf diese Betrugsmasche hereingefallen sein. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich laut Zentralstelle Cybercrime Bayern auf mehr als 127.000 Euro.

Fake-Angebote im Internet gehören zu den häufigsten Betrugsmaschen im digitalen Handel. Einer Schufa-Studie zufolge war bereits jeder vierte Deutsche Opfer von Online-Betrug. Rund 32 Prozent der Betroffenen wurden über Fake-Shops oder gefälschte Verkaufsangebote geschädigt.

Betrug im Onlinebanking durch TAN-Abfrage

Ein weiterer Teil der Vorwürfe betrifft Betrugsdelikte im Onlinebanking. Nach Angaben der Ermittler soll der Azubi „auf bisher unbekanntem Weg“ Zugriff auf Kontodaten verschiedener Bankkunden erlangt haben. Ein mutmaßlicher Komplize soll anschließend telefonisch Kontakt zu den Opfern aufgenommen und sich als Bankmitarbeiter ausgegeben haben. Unter diesem Vorwand wurden die Betroffenen dazu gebracht, TAN-Nummern preiszugeben.

Mit diesen TANs konnten anschließend Überweisungen von den Konten der Opfer ausgelöst werden. Insgesamt sollen auf diese Weise 20 Überweisungen erfolgt sein. Die Ermittler gehen von einem Schaden von rund 65.000 Euro aus, wobei etwa 15.000 Euro noch rechtzeitig zurückgebucht werden konnten.

Solche Methoden gehören zu den bekannten Formen von Cybercrime im Bereich Onlinebanking, bei denen Social-Engineering-Techniken genutzt werden, um Sicherheitsmechanismen der Banken zu umgehen.

Weitere Vorwürfe: Urkundenfälschung

Neben den Vorwürfen aus dem Bereich Cybercrime und Internetbetrug werden dem Fachinformatiker-Azubi auch Delikte wegen Urkundenfälschung vorgeworfen.

Laut der Zentralstelle Cybercrime Bayern soll er unter anderem ein Schulabschlusszeugnis manipuliert und einen ursprünglich befristeten Arbeitsvertrag eigenmächtig in einen unbefristeten Vertrag abgeändert haben. Für die Fälschung eines Schulzeugnisses soll der Beschuldigte außerdem eine Zahlung von 150 Euro erhalten haben.

Festnahme und weitere Schritte im Verfahren

Der 27-Jährige wurde laut den Ermittlungsbehörden am 30. September 2025 im Landkreis Osnabrück festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Nun muss das Landgericht Bamberg entscheiden, ob es die Anklage der Zentralstelle Cybercrime Bayern zulässt und damit das Hauptverfahren eröffnet. Erst danach würde der IT-Azubi rechtlich als Angeklagter gelten. Sollte es zu einem Prozess kommen und der Mann verurteilt werden, drohen ihm für die verschiedenen Betrugs- und Cybercrime-Delikte mehrjährige Haftstrafen. Wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern informiert, sieht das Gesetz „für jeden dem Angeschuldigten zur Last gelegten Fall des Betrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor„.

Wenn Jobangebote zur Geldwäsche führen

Der Fall zeigt erneut, welche Rolle sogenannte Finanzagenten bei Cybercrime-Delikten spielen. Kriminelle werben solche Personen häufig über scheinbar seriöse Jobangebote oder vermeintliche Heimarbeit im Internet an, um Geld aus Betrugsdelikten über deren Bankkonten weiterzuleiten. Für die Betroffenen kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, denn Ermittler können die Weiterleitung solcher Gelder als Beteiligung an Geldwäsche werten, selbst wenn die Beteiligten zunächst glauben, einer legalen Tätigkeit nachzugehen. Ermittlungsbehörden warnen daher regelmäßig davor, das eigene Bankkonto für unbekannte Dritte zur Verfügung zu stellen.

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.

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