Staatsrechtler zu möglicher AfD-Regierung: „Im Zweifel hat Karlsruhe das letzte Wort“
Herr Professor Lindner. Sachsen-Anhalt könnte bald eine von der AfD geführte Landesregierung bekommen, womöglich sogar eine mit absoluter Mehrheit im Landtag. Welche Sorgen macht Ihnen das als Staatsrechtler?
LINDNER: Die entscheidende Frage ist, wie die AfD mit ihrer Macht umgehen würde, inhaltlich wie personell: Wie interpretiert sie zum Beispiel ihre Weisungsbefugnis gegenüber Beamten und nachgeordneten Behörden, in welchem Umfang entlässt sie politische Beamte, geschieht das womöglich missbräuchlich? Das sind Punkte, auf die ich mit einer gewissen Sorge blicke. Generell aber gilt: Jede Landesregierung ist an das Grundgesetz gebunden und verpflichtet, Bundesgesetze zu beachten. Sie kann sie nicht einfach ignorieren, sondern muss sie vollziehen. Bei den genuin landeseigenen Kompetenzen, etwa in der Bildungspolitik oder im Polizeiwesen, hat sie dagegen erhebliche Möglichkeiten der Einflussnahme.
Die AfD will die Schulpflicht abschaffen und das Unterrichten zuhause erlauben. Darf Sie das, obwohl die Schulpflicht in der Landesverfassung festgeschrieben ist?
LINDNER: Nein. Auch eine AfD-Regierung kann sich nicht über die Landesverfassung hinwegsetzen. Um das Homeschooling einzuführen, müsste die Verfassung geändert werden. Dazu bräuchte die AfD eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag.
Das Grundgesetz gibt dem Bund die Möglichkeit, mit Hilfe des so genannten Bundeszwanges in die Politik eines Landes einzugreifen, wenn es seine Pflichten........
