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Wohngeld-Rückzahlung: Kann eine Erwerbsminderungsrente zum Nachteil werden?

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08.04.2026

Wer Wohngeld bezieht, um die eigenen Wohnkosten zu decken, hofft auf Sicherheit. Umso größer ist der Schock, wenn sich die Hilfe im Nachhinein als finanzielle Belastung erweist. Genau das kann passieren, wenn sich die Einkommensverhältnisse rückwirkend ändern, etwa durch die spätere Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente.

Was eigentlich der sozialen Absicherung dienen soll, kann für Betroffene unerwartete Folgen haben. Das Wohngeld wird laut dem baden-württembergischen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nämlich auf Basis des Gesamteinkommens berechnet. Wird die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ausgezahlt, erhöht sich damit auch das Einkommen für den entsprechenden Zeitraum. Der ursprüngliche Anspruch auf Wohngeld kann so nachträglich entfallen.

Besonders hart trifft das jene, die erhaltene Leistungen bereits eingeplant oder sogar für laufende Kosten verwendet haben. Unerwartete Wohngeld-Rückzahlungen können Betroffene vor finanzielle Herausforderungen stellen. Kann eine Erwerbsminderungsrente für Wohngeldempfänger also am Ende sogar zum Nachteil werden?

Müssen Empfänger bereits erhaltenes Wohngeld zurückzahlen?

Wenn das Einkommen steigt, prüft die Wohngeldbehörde den Anspruch neu. Nach........

© Südkurier