Führerschein weg: Bei diesen Vergehen können Sie ihn auch als Fußgänger oder Radfahrer verlieren
Nach der Feier wird das Auto stehen gelassen, es geht zu Fuß oder mit dem Fahrrad weiter. Viele glauben, damit auf der sicheren Seite zu sein. Doch nicht nur hinter dem Steuer gelten im Straßenverkehr Regeln, deren Verstöße Folgen für den Führerschein haben können.
Denn die Fahrerlaubnis hängt nicht allein daran, wie man sich als Fahrer eines Autos verhält. Auch wer radelt oder zu Fuß unterwegs ist, nimmt am Straßenverkehr teil und kann dabei Verstöße begehen, die sich auf das Punktekonto in Flensburg auswirken. In bestimmten Fällen kann am Ende sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wie der ADAC erklärt, ist dabei zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Beim Fahrverbot muss der Führerschein für eine bestimmte Zeit abgegeben werden. Beim Entzug erlischt dagegen die Fahrerlaubnis, sie muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Doch in welchen Situationen ist der Führerschein überhaupt weg, obwohl man nicht im Auto sitzt?
Kann man als Radfahrer den Führerschein verlieren?
Laut § 316 Strafgesetzbuch (StGB) begehen betrunkene Radfahrende nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern können sich auch strafbar machen. Entscheidend ist dabei vor allem die sogenannte absolute........
