Zweiter Teil der Bürgergeld-Reform? Carsten Linnemann will mit härteren Regeln Missbrauch bekämpfen
Das im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld, eine staatliche Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, steht vor dem Aus: Der Bundestag hat am 5. März 2026 die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende beschlossen. Laut der Webseite der Bundesregierung soll das neue Gesetz mit den Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten.
Unter anderem kommen auf die rund 5,2 Millionen Bürgergeld-Beziehenden strengere Vorgaben zu Vermögen, Wohnungsgröße und Mietkosten zu sowie verschärfte Sanktionen, wenn man nicht mit den Jobcentern kooperiert. Laut CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gehen diese Neuerungen jedoch nicht weit genug, er sieht weiteren Reformbedarf bei der Grundsicherung. Laut Bild wollen Union und SPD nun den zweiten Teil der Reform auf den Weg bringen. Worum genau es dabei gehen soll, lesen Sie hier.
Grundsicherung: Carsten Linnemann will Minijob- und Zuverdienstregeln ändern
Bereits Mitte Februar 2026 sagte Linnemann im Interview mit der Bild am Sonntag: „Es kommt die neue Grundsicherung, erster Punkt. Und dann müssen weitere Gesetze folgen. Das reicht nicht.“ Vor allem ging es ihm damals um eine Änderung bei den Zuverdienstregeln für Bürgergeld-Empfänger, um ein Ausnutzen des Systems zu verhindern. Diese Forderung ist auch Teil der vier „Missstände“, die Linnemann nun laut Bild-Angaben beseitigen will.
Konkret soll laut Bild der Minijob-Freibetrag wegfallen. Derzeit dürfen Bürgergeld-Empfänger 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen, informiert das Portal Finanztip. Bis 520 Euro Verdienst sind zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1000 Euro Verdienst sind zusätzlich 30 Prozent anrechnungsfrei. Wenn es nach Linnemann geht, sollen stattdessen die Einnahmen aus einem Minijob, die bei maximal 603 Euro pro Monat liegen können, künftig komplett mit der Grundsicherungsleistung verrechnet werden. Wer aber über den Minijob hinaus Geld verdient, soll das behalten dürfen. Dadurch sollen Arbeitslose mehr Anreize zum Arbeiten haben.
Bürgergeld-Reform: Mit diesen härteren Regeln will Carsten Linnemann Missbrauch bekämpfen
Die weiteren „Missstände“, die Linnemann laut Bild bekämpfen will, betreffen Straftäter, sogenannte Schrottimmobilien und Rückforderungen zu viel gezahlter Bürgergeld-Leistungen:
Personen, die sich einem Haftbefehl entziehen, sollen künftig keine staatliche Unterstützung mehr erhalten. Nach der derzeitigen Rechtslage können Menschen, die sich trotz vollstreckbarem Haftbefehl der Strafhaft entziehen, weiterhin Grundsicherung beziehen. Das ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Es gälten zunächst die Regelungen des SGB II unverändert fort, einschließlich der Mitwirkungs- und Meldepflichten. Wenn Personen für das zuständige Jobcenter jedoch nicht mehr zu erreichen seien, würden sie vom Bürgergeld wegen mangelnder Erreichbarkeit unter den Voraussetzungen des Paragrafen 7b SGB II ausgeschlossen.
Polizei und Feuerwehr sollen Jobcentern sogenannte „Schrottimmobilien“ melden können, damit dort registrierte Sozialleistungsempfänger kein Geld mehr erhalten. Geplant sei ein „vollständiger und anlassloser Austausch von Daten zwischen den Jobcentern und sämtlichen anderen Behörden“.
Der Staat soll zu viel gezahlte Leistungen an Empfänger der Grundsicherung auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern dürfen. Beim Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestehen nach Bild-Angaben aktuell offene Forderungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro nach dem SGB II. Geplant ist, die Verjährungsfrist für die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Leistungen generell zu verlängern.
Welche Reaktionen gibt es auf Linnemanns Vorschläge?
Offizielle Reaktionen auf die von Linnemann vorgeschlagenen Maßnahmen gibt es bislang weder aus seiner Partei noch aus der Opposition. Zu der Forderung zum Umbau der Zuverdienstregeln beim Bürgergeld gab es bereits im Februar 2026 Kritik von der Diakonie Deutschland. Die Möglichkeit, durch Zuverdienst im Grundsicherungsbezug eine Erwerbsbiografie aufzubauen, sollte gefördert, nicht schlechtgeredet werden, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch, und wies auf die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern hin: „Wer krank ist, Kranke pflegen muss, die Kinder allein erzieht oder einfach Pech hat im Leben, braucht mehr Unterstützung“.
Auch der Sozialverband VdK äußerte sich bereits im Januar 2026 kritisch zu den Verschärfungen bei der neuen Grundsicherung. Auch wenn er sich dabei auf die zu diesem Zeitpunkt bekannten Neuregelungen bezog, könnten die Argumente ebenfalls für die von Linnemann geplanten Schritte gelten. Angemessene Maßnahmen gegen kriminellen Missbrauch befürworte der VdK zwar, jedoch könnte die Umsetzung der Reformpläne der Bundesregierung gerade für kranke, ältere und schwerbehinderte Menschen verheerende soziale Folgen haben.
Der Sozialbetrug mit „Schrottimmobilien“ sorgte bereits 2025 für viele Diskussionen. Der Hintergrund: Kriminelle Banden bringen Bürgergeld-Empfänger in heruntergekommenen Immobilien unter und kassieren von ihnen horrende Mieten, die von den Jobcentern in vielen Fällen übernommen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte daraufhin in der Bild den Quadratmeterdeckel für Mietzahlungen vorgeschlagen, um gegen den Sozialbetrug vorzugehen. Dies wird nun bereits bei der im Sommer 2026 in Kraft tretenden Reform eingeführt. Laut Bundesregierung werden die Kosten der Unterkunft gedeckelt: Der „Deckel“ beträgt demnach „die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze“. Linnemanns Vorschlag zur Meldung von „Schrottimmobilien“ geht noch weiter. Inwiefern damit die kriminellen Banden oder die dort lebenden Sozialleistungsempfänger bestraft werden, bleibt allerdings fraglich.
Die Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen betreffend, gab es bereits vor Linnemanns Vorschlag Vorstöße aus der CDU. Wie die Welt berichtete, drängte im Januar 2026 die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – der Wirtschaftsflügel der CDU – auf das Eintreiben von Bürgergeld-Schulden, hauptsächlich Überzahlungen sowie nicht zurückgezahlte Darlehen. Demnach lagen die offenen Forderungen der Bundesagentur für Arbeit im Bereich des Bürgergelds im September 2025 bei 4,4 Milliarden Euro. Doch die Behörde versage oft dabei, die Schulden einzutreiben, sagte die MIT, weshalb die CDU die BA aufforderte, einen umfassenden Inkasso- und Rückforderungsplan vorzulegen.
Zweiter Teil der Bürgergeld-Reform: Welchen Zeitplan strebt Linnemann an?
Und wann strebt Linnemann an, den zweiten Teil der Bürgergeld-Reform umzusetzen? Der CDU-Generalsekretär sagte gegenüber Bild: „Die Reform muss vor der Sommerpause ins Kabinett, damit sie spätestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.“ Inwiefern die Koalition bereits über die von Linnemann vorgeschlagenen Maßnahmen beraten hat und wie schnell eine Umsetzung tatsächlich gehen würde, ist derzeit nicht bekannt.
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