menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Ist die Pflege zu Hause teurer als im Heim? Expertin spricht von „großer Ungleichbehandlung“

14 0
16.03.2026

Wer pflegebedürftig wird, ist im Alltag auf Unterstützung angewiesen und kann entscheiden, wie diese aussehen und wo sie stattfinden soll: etwa stationär im Pflegeheim, zu Hause durch Angehörige oder durch eine professionelle Pflegekraft. Auch eine Kombination ist möglich. In Deutschland gilt der sozialrechtliche Grundsatz „ambulant vor stationär“ gemäß § 3 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI), informiert das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Nicht nur der Gesetzgeber, auch die meisten pflegebedürftigen Menschen bevorzugen eine Pflege zu Hause, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes hervorgeht: Von den rund 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden die meisten zu Hause betreut. Insgesamt 85,9 Prozent der Betroffenen leben weiterhin in der häuslichen Umgebung. Dabei werden 54,5 Prozent ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Weitere 19,3 Prozent erhalten Unterstützung durch Angehörige in Kombination mit einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst oder nur durch einen solchen Dienst. Zwölf Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 werden ebenfalls zu Hause oder in teilstationären Einrichtungen betreut. Demgegenüber lebt nur ein vergleichsweise kleiner Anteil von 14,1 Prozent aller Pflegebedürftigen dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Dabei muss man jedoch beachten, dass die Entscheidung für eine bestimmte Pflegeform unter anderem von den Kosten für die Betroffenen und ihre Angehörigen abhängt. Im Januar 2026 berichteten zahlreiche Medien, dass der Eigenanteil im Pflegeheim einen neuen Höchstwert erreicht hat: Über 3200 Euro pro Monat müssen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt für ihren Platz im Pflegeheim im ersten Jahr zahlen. Dass aber die Belastungen in der häuslichen Pflege sogar größer als die im Heim sein können, zeigt die Analyse einer Expertin der Ruhr-Universität Bochum. Sie sieht darin eine Gerechtigkeitslücke.

Was kostet die Pflege zu Hause? Analyse beleuchtet Eigenanteile

Die Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Notburga Ott von der Ruhr-Universität Bochum hat in ihrem Arbeitspapier „Pflegegrade, Leistungsansprüche, Eigenanteile – wie gerecht ist die Soziale Pflegeversicherung?“ dargelegt, dass insbesondere bei stark pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, die Eigenanteile mehr als 7000 Euro pro Monat betragen könnten. Dieser Wert setzt sich laut der Expertin wie folgt zusammen:

Einerseits die Beträge, die Betroffene aus eigener Tasche für Pflegeleistungen zu Hause ausgeben: Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) von 2024 gaben fast 45 Prozent der pflegenden Angehörigen an, im Schnitt 290 Euro monatlich zusätzliche private Kosten für die Pflege zu haben.

Andererseits wird der Einsatz der pflegenden Angehörigen einbezogen: Laut der AOK-Studie leisten sie im Schnitt 49 Stunden pro Woche, ein Viertel sogar mindestens 57 Stunden. Um diesen Zeiten einen monetären Wert zuzuordnen, bewertet Professorin Ott sie mit dem Mindestlohnsatz für qualifizierte Pflegehilfskräfte, der zum Zeitpunkt der Erhebung Anfang 2024 bei etwa 15 Euro pro Stunde lag. Je nach wöchentlicher Pflegezeit ergeben sich so zum Teil „Eigenanteile“ in der häuslichen Pflege von mehreren tausend Euro. Es handelt sich um einen hypothetischen Wert, da die von Angehörigen oder Freunden eingesetzten Pflege- und Betreuungszeiten bislang ohne finanzielle Anerkennung bleiben.

Ott betont, dass die Datenlage hierbei stark begrenzt ist, da empirische Erkenntnisse über die gesamten Kosten nur für die vollstationäre Pflege bekannt sind. So können nur grobe Schätzungen für die häusliche Pflege durchgeführt werden. Im Ergebnis zeigt sich ein geschätzter Eigenanteil in der häuslichen Pflege, der zwischen 340 Euro pro Monat und 7441 Euro pro Monat variiert, je nach Pflegesituation. Der Median liegt bei 2085 Euro monatlich. Das bedeutet, dass die Hälfte der zu Hause gepflegten Personen und ihre Angehörigen einen Eigenanteil von mehr als 2000 Euro tragen. Kosten, die nicht von der Pflegekasse gezahlt werden.

Übrigens: Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 17,35 Euro.

Ist die Pflege zu Hause teurer als im Heim? Expertin spricht von „großer Ungleichbehandlung“

Während in Pflegeheimen der Eigenanteil bei längerem Aufenthalt sinkt – da die Leistungszuschläge der Pflegeversicherung am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) steigen – und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten sind, fallen diese Kosten in der häuslichen Pflege zusätzlich an, informiert Ott im Arbeitspapier. Eine ähnliche Entlastung wie im Pflegeheim durch den Zuschlag zum EEE gibt es für pflegende Angehörige zu Hause nicht. Daher sinken die Eigenleistungen bei länger andauernder Pflege nicht.

Die Sozialwissenschaftlerin kommt zu dem Fazit: Die Eigenanteile in der häuslichen Pflege sind keineswegs deutlich niedriger als in der stationären Versorgung, wie oft behauptet wird. Die Ursache sei, dass Zeit und Arbeitskraft der pflegenden Angehörigen bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt werden. Trotz Unsicherheiten in den Berechnungen werde deutlich, dass häusliche Pflege im Vergleich zur stationären Versorgung stark benachteiligt sei. Vor allem bei Personen mit hohem Pflegebedarf liegen die Eigenanteile laut der Analyse deutlich über denen der stationären Pflege. Ott sieht hier eine „große Ungleichbehandlung“ von ambulanter und stationärer Pflege, was zu „erheblichen Verwerfungen und Gerechtigkeitsproblemen“ führe. Ihr zufolge ist die Kenntnis pflegerischer Kosten notwendig, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien einen gerechten Ausgleich der Belastungen zu gewährleisten.

Pflegeheim und häusliche Pflege: Das fordert ein Verein für mehr Gleichberechtigung

Der Bundesverband pflegender Angehöriger, „wir pflegen“ e.V., zeigt sich alarmiert über die Ergebnisse der Analyse und spricht in einer Pressemitteilung von einer „skandalösen Schieflage“. „Zwar sind die Eigenanteile in Pflegeheimen für viele Menschen untragbar, doch sind diese wenigstens transparent geregelt, werden politisch diskutiert und sollen nun begrenzt werden“, sagte Nicole Knudsen, Vorständin des Vereins. „Die tatsächlichen, oft existenzbedrohenden Lasten der häuslichen Pflege dagegen bleiben unbeachtet und ungewürdigt“, betonte sie.

Der Verein fordert die Bundesregierung deshalb auf, die einseitigen Beratungen zur Pflegereform zu überdenken, bestehende Ungleichheiten zwischen stationärer und häuslicher Pflege abzubauen und die häusliche Pflege langfristig zu stärken. Die Bundesregierung will bis Ende 2026 eine Pflegereform erarbeiten, um das Pflegesystem angesichts steigender Zahlen an Pflegebedürftigen und finanzieller Defizite der Pflegekassen bezahlbar und zukunftsfähig zu machen. Eine von der Regierung beauftragte Arbeitsgruppe schlug in ihrem Eckpunkte-Papier vom 11. Dezember 2025 etwa eine Begrenzung der Entwicklung der Eigenanteile vor.

Übrigens: Welche Leistungen die Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege übernimmt und in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Pflegebedürftige, die von Angehörigen versorgt werden, können ab Pflegegrad 2 Pflegegeld erhalten. Wer durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, kann ab Pflegegrad 2 zudem Pflegesachleistungen erhalten. Bei der sogenannten Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden.

Maria Wendel Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Pflege Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

Eigenanteil Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis


© Südkurier