Autofahren mit Faschingskostüm – was ist erlaubt und was nicht?
Am 11. November ist es wieder so weit: Um 11.11 Uhr ist offiziell Karneval- beziehungsweise Faschings- beziehungsweise Fastnachtsbeginn, mancherorts wird die Saison auch als „fünfte Jahreszeit“ bezeichnet. Ob auffällige Perücke, große Maske oder ein Kostüm mit weiten Ärmeln – an Fasching darf es gerne kreativ und verrückt zugehen. Wer jedoch im Kostüm mit dem Auto unterwegs ist, sollte nicht nur an die nächste Feier denken, sondern auch an die Sicherheit im Straßenverkehr. Denn Verkleidungen können die Sicht einschränken, die Bewegungsfreiheit behindern oder das Bedienen von Pedalen und Lenkrad erschweren. Welche Kostüme sind am Steuer erlaubt, und wann drohen Bußgelder oder sogar gefährliche Situationen?
Autofahren mit Kostüm an Fasching: Was ist erlaubt und was nicht?
Es ist nicht generell verboten, kostümiert Auto zu fahren, informiert der ADAC. Es gibt jedoch wichtige Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wodurch bestimmte Kostümteile oder -eigenschaften verboten sind:
Zum einen ist nach § 23 Abs. 1 StVO der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht, sein Gehör oder........
