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Vermögen bei der neuen Grundsicherung: Wann Ihr Erspartes geschützt bleibt

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05.07.2026

Am 1. Juli 2026 sind die Reformpläne in geltendes Recht übergegangen: Eine neue Grundsicherung löste das Bürgergeld ab und bringt seither zahlreiche Veränderungen mit sich. Vor allem die schärferen Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger, die durch die Grundsicherung in Kraft treten, werden die Sozialleistung verändern. Doch auch rund um das Vermögen von Berechtigten gibt es Einschnitte. Das Ersparte wird nicht mehr so gut geschützt sein.

Vermögen: Was gilt bei der neuen Grundsicherung?

Bevor eine Person die Grundsicherung zugesprochen bekommt, muss sie ihr „verwertbares Vermögen“ einsetzen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert. Allerdings gibt es Freibeträge für das Vermögen, die vor allem Rücklagen schützen sollen, die der Altersvorsorge dienen. Dieser Grundsatz ändert sich mit der neuen Grundsicherung nicht.

Rund um die Freibeträge gibt es allerdings neue Regelungen. Wie hoch diese sind, hängt künftig vom Alter ab. „Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person........

© Südkurier