Mit Grundsicherung in den Urlaub: Wann Empfänger verreisen dürfen – und wann nicht
Rund fünf Millionen hilfebedürftige Menschen werden in Deutschland mit Grundsicherungsgeld unterstützt. Damit die Sozialleistung bei den richtigen Personen ankommt, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit ein Anspruch besteht. Zwei zentrale Punkte: Berechtigte müssen in Deutschland wohnen und hierzulande ihren Lebensmittelpunkt haben, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt. Außerdem gilt die Pflicht, erreichbar zu sein. Bedeuten diese Voraussetzungen, dass Empfängerinnen und Empfänger nicht in den Urlaub fahren oder fliegen dürfen?
Dürfen Grundsicherung-Empfänger in den Urlaub fahren?
Grundsätzlich: Ja, auch Empfänger der Grundsicherung dürfen verreisen und auch einen Urlaub im Ausland verbringen. Die Bedingungen für eine solche Reise sind allerdings klar geregelt. Werden sie missachtet, droht eine Streichung des Grundsicherungsgeldes.
Eine Einschränkung betrifft die Länge des Urlaubs. „Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine........
