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Missbrauch einer 13-Jährigen: Vater muss ins Gefängnis

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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem seiner vier Kinder kommt ein 58-Jähriger ins Gefängnis. Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilten die Schöffen unter Amtsrichterin Linda-Sue Blazko den Mann aus einer Heuberggemeinde. Drei Monate wurden ihm erlassen, von der Richterin mit ermittlungsrichterlichen Verzögerungen begründet. Bestätigt hatten sich die von Staatsanwalt Jan Vytlacil erhobenen Vorwürfe gegen den Angeklagten, seine damals 13-jährige Tochter in fünf Fällen unsittlich berührt, an ihr intime Handlungen vorgenommen und sich an ihr befriedigt zu haben. Die Taten liegen fünf Jahre zurück, waren aber erst 2024 angezeigt worden.

Der Angeklagte zeigte sich vollständig geständig, bekundete Reue und hatte nach eigenen Worten an der Aufklärung mitgewirkt. „Im Grunde war es eine Eskalation der normalen Zärtlichkeiten, ich hatte das Gefühl, meiner Tochter etwas Gutes zu tun“, versuchte er, seine Übergriffe zu begründen. Erst als das Mädchen seine Ehefrau darüber informierte, fühlte sich dieser wie vom „Blitzschlag“ getroffen. „Da habe ich erkannt, dass ich nicht der Mensch bin, der ich eigentlich sein wollte.“

Therapeuten hinzugezogen

Im Zuge dessen seien Therapeuten eingeschaltet worden, die zumindest situativ dafür sorgten, dass sich die Tochter im geschützten Raum im Wohnhaus aufhalten konnte. Er selbst sei bis vor zwei Jahren wegen Depressionen in Behandlung gewesen. Als er direkte Hilfe wegen eigener gehegter Suizidgedanken bei einer Therapeutin suchte und sich ihr gegenüber offenbarte, habe sie ihn 2024 sofort angezeigt. Zu seinen Kindern gebe es aktuell keinerlei Kontakt mehr, seiner Frau begegne er sporadisch. Ihre Trennung war Anfang 2023 erfolgt, als er die gemeinsame Wohnung verließ, um vorübergehend eine Monteurswohnung in Pfullendorf zu beziehen.

Tochter in psychiatrischer Behandlung

Seine 50-jährige Ehefrau berichtete im Zeugenstand über ihr vertrautes Verhältnis zur Tochter, die sich wegen der Geschehnisse im Juni 2021 an sie gewandt hatte. „Als ich meinen Mann mit ihren Aussagen konfrontierte, reagierte dieser relativ fassungslos darüber, dass es herausgekommen war. Für mich waren die Vorfälle außerhalb jeglicher Vorstellungskraft!“ Gleichwohl habe das Mädchen ihren Papa nicht ganz verlieren wollen. Die Familie habe beschlossen, „dass alles vordergründig so bleibt, wie es ist.“ Gleichwohl erlitt ihre Tochter 2023 einen Zusammenbruch. Sie sei wegen suizidaler Tendenzen weiterhin in psychiatrischer Behandlung.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten – insbesondere bei Opfern von Sexualstraftaten – oder eines Zeugen zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würden. Verhandlungen gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) sind stets nicht öffentlich.

Ein Kriminalhauptkommissar schilderte seinen Eindruck beim Verhör des Beschuldigten, der sich kooperativ zeigte. Der Mann wollte reinen Tisch machen, um seine Tochter zu schützen. Die mittlerweile 18-Jährige wurde vom Erscheinen vor Gericht verschont, ihre Aussage im Saal über ein eingespieltes Video gezeigt. Die Öffentlichkeit war hiervon ausgeschlossen, ebenso wie von den Plädoyers des Staatsanwalts, des Verteidigers und der Nebenklagevertreterin.

Der Angeklagte brachte unter Tränen seine Hoffnung zum Ausdruck, dass ihm durch das Urteil nicht die Möglichkeit genommen wird, seiner Familie weiterzuhelfen. „Wir sind uns im Schuldspruch einig“, begründete Richterin Linda-Sue Blazko strafverschärfende Delikte, zumal sich die psychische Situation des Mädchens verschlimmert hat.

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