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Jetzt steht es fest: Keine gesetzliche Ganztagsbetreuung an der Wildensteinschule

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10.03.2026

An der Leibertinger Wildensteinschule wird es im kommenden Schuljahr keine gesetzliche Ganztagsbetreuung geben. Wie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats bekannt wurde, hatten sich bis zum Stichtag keine Eltern mit Interesse an dem Angebot gemeldet.

Es entfällt eine Verpflichtung

So entfällt für die Gemeinde im Schuljahr 2026/2027 die Verpflichtung, Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klasse anzubieten.

Frickinger hat Eltern Angebot vorgestellt

Bürgermeister Stephan Frickinger hatte zuvor das Konzept der gesetzlichen Ganztagsbetreuung den Eltern der künftigen Erstklässler vorgestellt, wie er im Gemeinderat berichtete. Dort bestand jedoch offenbar mehr Interesse an einer flexiblen Betreuungslösung als an einem täglichen Betreuungsangebot. Bis zu dem Termin, an dem die Gemeinde die Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler an das Landratsamt Sigmaringen melden musste, gingen keine Anmeldungen ein.

Interesse an flexibler Lösung größer

Aus Sicht von Schule und Gemeinde liegt der Bedarf ohnehin eher bei einer flexiblen Lösung, wie sie an der Leibertinger Grundschule bereits angeboten wird. Derzeit gibt es dort von Dienstag bis Donnerstag ein Betreuungsangebot. Dieses kann zudem günstiger vorgehalten werden als die geplante gesetzliche Ganztagsbetreuung.

Monatlicher Beitrag von 250 Euro

Für die Eltern wäre bei der gesetzlichen Betreuung ein monatlicher Beitrag von rund 250 Euro angefallen. Das Land hätte zwar einen Teil der Kosten übernommen, dennoch wäre ein kommunaler Anteil verblieben. Rund 30 Kinder an der Wildensteinschule hätten Anspruch auf das Angebot gehabt.

Ab 2027 Anspruch auch für Zweitklässler

Vom Tisch ist das Thema jedoch nicht. Ab dem Schuljahr 2027/2028 besteht für Erst- und dann auch Zweitklässler der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Gemeinderat wird sich daher voraussichtlich in der Zukunft erneut mit dem Thema befassen. Bürgermeister Frickinger kann sich vorstellen, dass dann auch das Interesse der Eltern steigt. „Das wird wahrscheinlich in zwei bis drei Jahren für die Eltern interessant werden, wenn auch Geschwisterkinder in den Rechtsanspruch kommen“, erklärte er.

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