Wie viel Miete darf man eigentlich verlangen? Vermieterverein klärt auf, wo die Grenzen sind
Die Bestimmung der rechtssicheren Mietpreishöhe stand im Mittelpunkt eines Fachvortrags auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Eigentümervereins Haus & Grund Radolfzell-Stockach im Zunfthaus der Narrizella Ratoldi. Der Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Referent Steffen Küntzler erläuterte vor den Mitgliedern die praktischen Rechenschritte und ging dabei besonders auf die aktuelle rechtliche Übergangsphase in der Stadt Radolfzell ein. Seit dem offiziellen Ablauf des „qualifizierten Mietspiegels 2024“ im Mai dieses Jahres bis zur geplanten Veröffentlichung des neuen Werks im Spätherbst gilt für Vermieter eine veränderte Rechtslage.
Brückenphase bis zum Winter-Mietspiegel
Wie der Referent darlegte, befindet sich der neue qualifizierte Mietspiegel für das Jahr 2026 gegenwärtig in der finalen Auswertung, nachdem die Haushaltsbefragungen im Sommer abgeschlossen wurden. Bis zum Inkrafttreten dieser Neuauflage im November oder Dezember könne der bisherige Spiegel von 2024 zwar weiterhin als einfacher Mietspiegel für Mieterhöhungsverlangen genutzt werden. Steffen Küntzler wies jedoch darauf hin, dass in dieser Zwischenzeit die gesetzliche Richtigkeitsvermutung entfalle. Im Falle eines rechtlichen Konflikts mit dem Mieter trage der Vermieter somit ein höheres Beweisrisiko hinsichtlich der Ortsüblichkeit. Die gesetzliche Vergleichsmiete basiere dabei grundsätzlich auf den realen Mietvereinbarungen der vergangenen sechs Jahre, nicht auf den aktuellen Angebotsmieten in Online-Portalen.
Die........
