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Abtretungserklärung in der Pflege kann zu Problemen führen: Diese Vor- und Nachteile gibt es

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22.04.2026

Wird ein Mensch pflegebedürftig, bedeutet das nicht nur, dass die nötige Pflege und Betreuung organisiert werden muss – auf Betroffene und deren Angehörige wartet auch viel Papierkram. Denn zunächst einmal muss der Pflegegrad beantragt werden, anschließend folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sowie die Vergabe eines Pflegegrads von 1 bis 5.

Auch danach ist nicht Schluss. Für die Leistungen der Pflegekasse gibt es jeweils eigene Anträge, automatisch geht das in der Regel nicht. Für einige Leistungen müssen Pflegebedürftige laut der Verbraucherzentrale zudem in Vorkasse gehen. Die Rechnung und Quittung können sie anschließend bei der Pflegeversicherung einreichen und eine Erstattung erhalten.

Weil das oft mühsam und umständlich ist, können Pflegebedürftige ihren Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung an den Pflegeanbieter abtreten. Dafür müssen sie eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Der Anbieter rechnet dann direkt mit der Kasse ab. Klingt gut? Ja, aber der Schritt sollte gut überlegt sein, es gibt laut der Verbraucherzentrale nämlich auch Nachteile.

Was ist die Abtretungserklärung in der Pflege?

Einige Leistungen der Pflegeversicherung sind sogenannte Erstattungsansprüche. Das bedeutet laut dem Pflegeportal pflege.de, dass Pflegebedürftige diese Leistungen zunächst selbst bezahlen müssen. Die Rechnung über die erbrachte Leistung sowie die........

© Südkurier