Politiker-Beleidigungen: Paragraf 188 muss abgeschafft werden
Es gibt Hassrede, es gibt Hetze, es gibt verbale Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker: Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl der gemeldeten Beleidigungen 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Und es gibt den „Politiker-Paragrafen“ – doch der gehört in seiner aktuellen Fassung abgeschafft. Denn mit der Verschärfung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches vor wenigen Jahren ist etwas außer Balance geraten.
Es entstand der fatale Eindruck, dass Politikern ein Sonderrecht samt härterer Strafandrohungen zuteilwird. Dass man seine Meinung nicht frei äußern darf. Dass man besser zweimal überlegt. Dass Polizeibeamte und Staatsanwalt plötzlich an die Tür klopfen können. Genau das ist ja des Öfteren passiert, unter Verweis auf den 188er.
Es ist der fatale Eindruck entstanden, dass der Staat völlig unverhältnismäßig die Meinungsfreiheit beschränkt
In dem heißt es: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich (...) eine........
