Umwelt-Mafia im Visier – Polizei soll verdeckt ermitteln
Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufügt, soll dafür künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Entwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschließen will. Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht für Fälle, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen herbeigeführt werden - etwa eine Ölpest, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Zugleich sollen die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen.
„Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden - Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Deshalb sei es wichtig, den Rechtsstaat zu stärken im Kampf gegen Umweltkriminalität.
Organisierte Kriminalität im Blick
Für Täter, die als Teil einer Bande gewerbsmäßig bestimmte radioaktive Stoffe oder andere besonders gefährliche Abfälle unerlaubt entsorgen, soll den Plänen zufolge künftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten. Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll zudem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschärft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch die Gefährdung oder Schädigung eines Ökosystems sanktioniert werden.
Delikte gegen die Umwelt - also etwa die unerlaubte Einleitung von Chemikalien in Flüsse oder die illegale Verschmutzung der Luft mit........
