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Hundeführerschein: In welchen Bundesländern und für welche Rassen braucht man ihn?

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Wer sich einen Hund anschaffen möchte, muss sich nicht nur um Erziehung, Haftpflichtversicherung und Anmeldung kümmern. Je nach Bundesland kann auch ein Sachkundenachweis oder sogar ein sogenannter Hundeführerschein erforderlich sein. Allerdings gibt es dafür keine bundesweit einheitliche Regelung. Während in einigen Ländern nahezu jeder Hundehalter seine Sachkunde nachweisen muss, gilt die Pflicht andernorts nur für Halter bestimmter Hunde oder nach einer behördlichen Anordnung. Welche Vorschriften gelten, hängt deshalb davon ab, wo der Hund gehalten wird.

Sachkundenachweis oder Hundeführerschein: Was ist der Unterschied?

Vorweg: Im Alltag werden die Begriffe Sachkundenachweis und Hundeführerschein häufig gleichbedeutend verwendet. Rechtlich gibt es jedoch Unterschiede.

Der Sachkundenachweis bestätigt – dies geht aus den Verordnungen der Bundesländer hervor –, dass ein Hundehalter über die notwendigen Kenntnisse verfügt, einen Hund sicher zu halten und zu führen. Je nach Bundesland umfasst dieser Nachweis eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder beides.

Der Begriff Hundeführerschein ist dagegen überwiegend eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen solchen Sachkundenachweis. Einige Bundesländer – etwa Niedersachsen und Bremen – verwenden den Begriff selbst. In den meisten Ländern sprechen Gesetze und Verordnungen dagegen ausschließlich von einem Sachkundenachweis.

Unabhängig von der........

© Südkurier