Man liest, was man zu lesen glaubt
Vom höchsten Gericht gerügter Beitrag von Swissinfo: Klage von Läderach fand Gehör.
Das Bundesgericht liegt inhaltlich nicht immer falsch, wenn es ein medienkritisches Urteil fällt. So ist ihm aktuell beizupflichten, dass ein Bericht von Swissinfo eine Passage enthält, die tatsächlich so verstanden werden kann, dass dem Schokoladeproduzenten Läderach aus Reputationsgründen staatliche Aufträge entzogen worden seien. Man kann den Absatz so verstehen, man muss ihn aber nicht so........
