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Ohne das Ausspähen von Handys geht es nicht

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r), Thomas Offenloch, Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Doris König (Vorsitzende), Christine Langenfeld, Rhona Fetzer, Peter Frank (Archivbild).

Quelle: Uli Deck/dpa

Für die Bekämpfung schwerer Verbrechen erlaubt das Bundesverfassungsgericht weiterhin die Überwachung von Handys und Computern. Das ist eine beruhigende Nachricht.

Karlsruhe hat die digitale Fahndung nach Kriminellen eingeschränkt, die Bekämpfung von schweren Verbrechen durch das Ausspähen von Computern und Handys bleibt aber möglich. Das ist eine beruhigende Nachricht.

In der Praxis bedeutet es immerhin, dass die Ermittler weiterhin Staatstrojaner installieren und Handy-Chats verfolgen dürfen, wenn sie den Verdacht haben, dass Kinderpornografie verbreitet, eine kriminelle oder gar terroristische Vereinigung gegründet werden soll. Das sind Verbrechen, die mit mehr als drei Jahren Gefängnis bestraft werden, weil sie entweder wie im Fall der Kinderpornografie grausam das Leben wehrloser Opfer zerstören oder wie im Fall........

© Solinger Tageblatt