Gerichtsentscheidung in Köln: Ein Punktsieg für die AfD
Gerichtsentscheidung aus Köln: Ein Punktsieg für die AfD
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Gerichtsentscheidung in Köln Ein Punktsieg für die AfD
Meinung | Berlin · Eilmeldung aus Köln: Die AfD gewinnt vor Gericht gegen den Verfassungsschutz. Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist vorerst untersagt.
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Die AfD darf als Gesamtpartei vorerst nicht als rechtsextrem eingestuft werden.
Kaum ist die Aktuelle Stunde im Bundestag zu „Verwandtenbeschäftigungen bei AfD-Abgeordneten“ vorbei, verbreiten die Nachrichtenagenturen Eilmeldungen, die die Rechtspopulisten freuen dürften: „AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem“, heißt es da. Das bedeutet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Der Inlandsgeheimdienst muss erst einmal abwarten, was bei dem Hauptsacheverfahren herauskommt.
Die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sollte man mit Blick auf die viel beschworene wehrhafte Demokratie so lesen: Auch im Umgang mit den Rechtspopulisten muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten. Und der Richterspruch zeigt, dass für die Hochstufung zur extremistischen Bestrebung besonders strenge Kriterien gelten.
Wie argumentiert das Gericht genau? Letztlich muss bewiesen werden, dass die AfD als Gesamtpartei von Bestrebungen geprägt ist, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Wie das Gericht es formuliert, muss „ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden“. Das Gericht widerspricht also dem Verfassungsschutz, der nach mehrjähriger Prüfung im vergangenen Jahr zum Schluss kam, dass sich der Extremismus-Verdacht in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet habe. Forderungen, wie die nach einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, reichen als Beleg dafür nicht aus.
Die AfD wird nicht müde zu erklären, dass der Verfassungsschutz parteipolitisch von den Innenministern in Bund und Ländern instrumentalisiert wird. Die aktuelle Gerichtsentscheidung ist daher Wasser auf die Mühlen der Partei. Das zeigt: Von übereilten Schritten profitiert allein die AfD.
Alternative für Deutschland (AfD)
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