Gerichtsentscheidung in Köln: Ein Punktsieg für die AfD
Gerichtsentscheidung aus Köln: Ein Punktsieg für die AfD
Gerichtsentscheidung aus Köln: Ein Punktsieg für die AfD
Gerichtsentscheidung in Köln Ein Punktsieg für die AfD
Meinung | Berlin · Eilmeldung aus Köln: Die AfD gewinnt vor Gericht gegen den Verfassungsschutz. Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist vorerst untersagt.
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Die AfD darf als Gesamtpartei vorerst nicht als rechtsextrem eingestuft werden.
Kaum ist die Aktuelle Stunde im Bundestag zu „Verwandtenbeschäftigungen bei AfD-Abgeordneten“ vorbei, verbreiten die Nachrichtenagenturen Eilmeldungen, die die Rechtspopulisten freuen dürften: „AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem“, heißt es da. Das bedeutet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Der Inlandsgeheimdienst muss erst einmal abwarten, was bei dem Hauptsacheverfahren herauskommt.
Die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sollte man mit Blick auf die viel beschworene wehrhafte Demokratie so lesen: Auch im Umgang mit den Rechtspopulisten muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten. Und der Richterspruch zeigt, dass für die Hochstufung zur extremistischen Bestrebung besonders strenge........
