Bundestag beschließt Reform: Wie man künftig privat besser fürs Alter vorsorgen kann
Bundestag beschließt Reform Wie man künftig privat besser fürs Alter vorsorgen kann
Berlin · Die Riester-Renten sind passé. Der Bundestag hat am Freitag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 2027 soll es einen echten Neustart geben mit dem geförderten Sparen fürs Alter. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) begrüßte am Freitag die Verabschiedung seines Reformpakets für die private Altersvorsorge.
Warum braucht es die Reform überhaupt?
Welche neuen Möglichkeiten gibt es jetzt ab 2027?
Was ist unter dem neuen „Standardprodukt“ zu verstehen?
Wie viel schießt der Staat zu?
Wie wird die Reform beurteilt?
Was ist für Kinder noch geplant?
Wer im Alter nicht in Armut fallen will, muss privat vorsorgen. Künftig soll sich die private Altersvorsorge auch für Menschen mit wenig Geld und für Selbstständige stärker lohnen. Dazu hat die schwarz-rote Koalition am Freitag eine Reform verabschiedet, die Anfang 2027 in Kraft treten wird. Die Bundesregierung erhofft sich davon neuen Schwung für das Alterssparen – nachdem die 2002 eingeführte Riester-Rente wegen zu hoher Kosten und zu geringer Renditen an Attraktivität verloren hatte. Denn fest steht: Die gesetzliche Rente allein wird für die allermeisten Menschen künftig noch weniger ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Zu der Reform die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum braucht es die Reform überhaupt?
Die Riester-Rente hat sich für viele als unwirtschaftlich erwiesen, weil sie trotz staatlicher Förderung zu geringe Renditen bringt. Die Anbieter waren verpflichtet, eingezahlte Beiträge zu 100 Prozent zu garantieren. Dadurch sanken die Gewinnchancen am Kapitalmarkt. Zugleich fielen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an, die an Versicherungen und Finanzinstitute gingen. Viele Kunden ließen ihre Riester-Verträge daher ruhen oder kündigten sie. Ende 2024 gab es nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums noch knapp unter 15 Millionen Riester-Verträge – und in 20 bis 25 Prozent davon wurde überhaupt nicht mehr eingezahlt.
Welche neuen Möglichkeiten gibt es jetzt ab 2027?
Grundlegend wird für jeden Kunden die Einführung eines Altersvorsorgedepots sein – gewissermaßen als Plattform für alle Varianten der Vorsorge. In das Depot können bisherige Riester-Verträge oder andere bisherige Produkte übertragen werden, allerdings könnten in diesem Fall möglicherweise Garantien verloren gehen. Das Depot könnte später auch für die anderen Säulen der Altersabsicherung genutzt werden, also Betriebsrenten oder kapitalgedeckte Bezüge, die unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung noch entstehen könnten. Der Kunde soll künftig wählen können zwischen einer sicheren Anlage, bei der die Beiträge weiterhin zu 100 Prozent garantiert und später wieder ausgezahlt werden, einer etwas renditeträchtigeren Alternative mit 80 Prozent Garantie und einer ohne jede Garantie, aber hohen Renditechancen durch Einzahlungen etwa in ETF-Fonds, die sich nach Aktienindizes richten. Auch Selbstständige sollen künftig die Möglichkeit zur Vorsorge mit Förderung bekommen. Denn auch sie sind von steigender Altersarmut betroffen.
Was ist unter dem neuen „Standardprodukt“ zu verstehen?
Neu wird als zweiter Kern der Reform ein leicht verständliches Standardprodukt eingeführt, das jeder Anbieter – also Banken, Sparkassen und Versicherungen – im Portfolio haben muss und das den Einstieg in die private Vorsorge für die Menschen erleichtern soll, die sich wenig auskennen. Es soll mit zwei Fonds bespart werden können. Die Kostenobergrenze für Verbraucher soll bei diesem Standardprodukt bei jährlich ein Prozent der Sparsumme liegen. Da private Anbieter in der Regel höhere Kosten veranschlagen, steht das Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft. Dahinter steht also der Staat als Organisator. Es soll aber private Angebote nicht verdrängen.
Wie viel schießt der Staat zu?
Für jedes mögliche Produkt auf dem Altersvorsorgedepot sollen Sparer staatliche Zuschüsse erhalten können. Die Grundzulage, die jeder Sparer und jede Sparerin bisher bekam, lag bei der Riester-Rente bei 175 Euro pro Jahr und soll mit der Reform durch eine proportionale Zulage abgelöst werden. Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu – bis zu einer Höhe von 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Wie wird die Reform beurteilt?
Arbeitgeber, Versicherer und Verbraucherschützer bewerteten die Reform als Schritt in die richtige Richtung. Verbraucherschützer kritisierten allerdings, der Preisdeckel von einem Prozent beim Standardprodukt sei zu hoch. Die erzielten Sparsummen nach jahrzehntelanger Einzahlung könnten deutlich höher sein, wenn die Kosten niedriger festgelegt worden wären. Die Versicherungsbranche befürchtet zudem einen Verdrängungseffekt durch das neue staatliche Standardprodukt.
Was ist für Kinder noch geplant?
In einem weiteren Schritt will die Koalition die sogenannte Frühstart-Rente einführen. Ein Gesetzentwurf ist in Vorbereitung. Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen dabei ein individuelles Altersvorsorgedepot erhalten. Für dieses soll es einen monatlichen staatlichen Zuschuss von zehn Euro geben. Dies soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 aus Haushaltsgründen aber zunächst nur für den Geburtsjahrgang 2020 gelten. Es wird geprüft, ob ab 2029 zusätzliche Jahrgänge einbezogen werden. Geplant ist eine zwölfjährige Ansparphase, dann soll der Übergang in das System der steuerlich geförderten privaten Vorsorge möglich sein.
