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Abstimmung über Heiratsstrafe: Die Ehe hält eine eigene Steuererklärung aus

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18.02.2026

Abstimmung über Heiratsstrafe: Die Ehe hält eine eigene Steuererklärung aus

Im Abstimmungskampf um die Individualbesteuerung wird mit grossen Worten operiert. Von einem «Angriff auf die Ehe» ist die Rede. Tatsächlich geht es um etwas anderes.

Eine eigene Steuererklärung bedeutet nicht das Ende der Ehe.

Die Gegner der Individualbesteuerung haben recht: Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Ein Paar entscheidet sich, den Lebensweg gemeinsam zu gehen. In guten wie in schlechten Zeiten. Ein Paar sorgt füreinander, unterstützt sich. Ehepartner sind solidarisch im Krankheitsfall, planen und sparen zusammen oder verschulden sich für den Kauf eines Hauses. Ein Paar entscheidet sich gemeinsam für ein Familienmodell, wer den Kindern schaut, wer Karriere macht. Und vielleicht wirft man diese Entscheidungen auch mal wieder gemeinsam über den Haufen. Kinder werden älter, jemand macht eine Weiterbildung, die Eltern werden pflegebedürftig. Situationen und Bedürfnisse ändern sich. Das Leben besteht auch in einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft aus verschiedenen Phasen.

Der Abstimmungskampf um die Individualbesteuerung, die am 8. März an die Urne kommt, wird intensiv geführt. Es geht um die Frage, wer mehr oder weniger Steuern bezahlt. Doch ganz fest geht es auch um Werte - und Ideologie. SVP-Nationalrätin Monika Rüegger sagte an der Medienkonferenz des gegnerischen Komitees ganz unverblümt: «Die Individualbesteuerung ist ein Angriff auf die Institution Ehe.» Sie  «zerstöre» das Fundament dieser Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Tatsächlich? Ist es das Ende der Ehe, wenn zwei Partner jeweils ihre eigene Steuererklärung ausfüllen und nicht mehr eine gemeinsame? Wenn der Trauschein nicht mehr über die Steuerhöhe bestimmt? Messen wir dem Steuerrecht so viel Macht zu?

Wer so denkt, hat wenig Vertrauen in das Institut der Ehe. Und verkennt, dass auch Konkubinatspaare faktisch Wirtschaftsgemeinschaften sind. Es gelten auch für unverheiratete Paare Unterstützungspflichten. Und die Ausrichtung von Prämienverbilligungen oder Stipendien stützt sich auch bei ihnen auf das Haushaltseinkommen. Konkubinate werden der Ehe immer ähnlicher - vor allem, wenn Kinder da sind. Die Wirtschaftsgemeinschaft ist ein überzeugendes Konzept.

Wenn wir ehrlich sind, geht es aber auch gar nicht um die Wirtschaftsgemeinschaft. Es geht nicht um die Ehe als solches, sondern um Familienmodelle.

Denn einig sind sich alle: Die Heiratsstrafe muss weg. Das hat das Bundesgericht bereits vor über 40 Jahren festgestellt. Dass Ehepaare in gewissen Konstellationen mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare, ist unhaltbar.

Nur gibt es eben keine einfache Lösung, diese abzuschaffen. Grund dafür ist die Progression, die gerade bei der direkten Bundessteuer sehr steil ist. Der Gesetzgeber muss sich entscheiden. Die Individualbesteuerung hat den Vorteil, dass der Zivilstand keine Rolle mehr spielt. Verheiratete und unverheiratete Paare zahlen in der gleichen Situation gleich viel Steuern. Dafür spielt es aber eine Rolle, wie die Einkommen eines Haushaltes zusammengesetzt sind. Einverdiener, das stimmt, fahren mit der Individualbesteuerung schlechter als Paare mit zwei Einkommen.

Hier sind wir beim Kern der Debatte: Es geht um das traditionelle Familienmodell. Traditionell im Sinne eines Einverdienermodells, bei dem ein Einkommen die Familie trägt und das andere – oft das der Frau – zugunsten von Betreuung und Haushalt reduziert wird.

Tatsache ist jedoch, dass die Mehrheit nicht mehr so lebt. Die Erwerbstätigkeit der Frauen steigt kontinuierlich an, ebenso die Höhe der Pensen. Heute machen 71 Prozent der Ehepaare im erwerbsfähigen Alter den Zweitverdienerabzug geltend. Das heisst nichts anderes, als dass beide einer Arbeit nachgehen. Die Individualbesteuerung trägt dieser Realität Rechnung. Sie sorgt dafür, dass sich dieses Zweiteinkommen auch lohnt – dass Ehepaare nicht durch die Progression abgestraft werden.

Zudem muss man die Relationen wahren: Mit der vorliegenden Reform zahlen nur 14 Prozent mehr direkte Bundessteuern als vorher. Für 36 Prozent ändert sich nichts und 50 Prozent bezahlen weniger.

Die Kantone müssen die Individualbesteuerung ebenfalls einführen. Ja, das ist mühsam. Ja, es braucht einen Umstellungsaufwand. Und ja, die Tarife müssen angepasst werden. Doch das ist auch eine Chance für die Kantone. Bei der Tarifausgestaltung sind sie nämlich frei. Und wenn sie finden, traditionelle Familienmodelle sollen unterstützt werden, dann können sie ganz einfach einen Einverdienerabzug einführen. Der Föderalismus wird mit der Individualbesteuerung nicht abgeschafft.

Ebenso wenig wie die Ehe. Der Staat soll Lebensgemeinschaften respektieren – nicht modellieren. Genau das tut die Individualbesteuerung.

In einer ersten Version hiess es, mit der Vorlage würden 50 Prozent gleich viel direkte Bundessteuern bezahlen wie heute, 36 Prozent weniger. Das ist falsch. 50 Prozent der Steuerzahler profitieren, für 36 Prozent würde sich nichts ändern.

Wollen Sie wissen, ob Sie von der Individualbesteuerung profitieren würden?

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