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Mehrfach vorbestrafte Heilerziehungspflegerin legte Arbeitgeber gefälschtes Führungszeugnis vor

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22.03.2026

Eine 55-jährige Heilerziehungspflegerin hatte offenbar gute Gründe, das von ihrem Arbeitgeber geforderte einfache Führungszeugnis nicht vorzulegen. Trotz mehrfacher Aufforderung reichte die seit 2023 in einer Senioren- und Pflegeeinrichtung in Main-Spessart beschäftigte Frau nur eine Bescheinigung über die Antragstellung ein. Zum Jahresanfang 2025 reichte es dem Arbeitgeber und er kündigte der Frau. Strafrechtlich relevant wurde das Handeln der Frau erst, als sie auf die Idee kam, nachträglich ein erweitertes Führungszeugnis zu verschicken. Dabei handelte es sich um eine Fälschung, die sie über Whatsapp versandte. Aus einer abfotografierten Vorlage hatte sie zuvor mehrere kritische Einträge zu Verurteilungen getilgt.

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