2:0 für Alpstaeg – doch was nun?
Der FCL-Streit ist mit dem Urteil des Kriminalgerichts noch lange nicht vom Tisch. Es sei denn, das zerstrittene Aktionariat gibt sich endlich einen Ruck.
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Gleich doppelt spricht das Luzerner Kriminalgericht Bernhard Alpstaeg frei. So sei mit Blick auf Alpstaegs Erwerb von Stadion-Aktien der Beweis der versuchten ungetreuen Geschäftsführung nicht erbracht, sagt das Gericht – und hegt im Gegenteil erhebliche Zweifel am eingeklagten Sachverhalt. Das ist ein klares 1:0 für den Swisspor-Patron.
In der zweiten........
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