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Geister

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04. Juni 2026 – 19. Siwan 5786

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Was antike jüdische Überlieferungen über Besucher aus dem Jenseits erzählen

In der Nacht vor seinem Tod auf dem Schlachtfeld ging König Schaul zu einer Ba’alat Ow, einer Totenbeschwörerin, um mit dem verstorbenen Propheten Schmuel Kontakt aufzunehmen (1. Schmuel 28, 7–9). Zwar hatte der König zuvor Wahrsagerei und Totenbeschwörung bei Todesstrafe verboten, doch in jener Nacht übertrat er das Gesetz, aus Furcht vor dem Ausgang der Schlacht.

Tatsächlich stieg Schmuels Geist herauf, und was er zu Schaul sagte, trat am nächsten Tag auch ein. Offenbar war jene Frau in Ein Dor wirklich ein Medium – oder waren es etwa ihre eigenen Worte, die sie dem verstörten König übermittelte? Genützt hat es Schaul jedenfalls nichts.

Es gilt als Götzendienst, Totenbeschwörer um Ratschläge für die Zukunft zu bitten

Und so ergeht es nach dem Sefer Hachinuch (255) jedem, der sich an Totenbeschwörer wendet, um Ratschläge für die Zukunft zu erhalten, anstatt den Geboten des Ewigen zu folgen und auf Ihn zu vertrauen. Daher gilt dies als eine Art von Götzendienst.

Der Talmud (Sanhedrin 65a) beschreibt, dass die Stimme des Verstorbenen aus den Achselhöhlen des Totenbeschwörers zu kommen scheint. Damit denkt man allerdings wohl eher an einen Bauchredner als an ein echtes Medium. Nun ist es nach der Tora (5. Buch Mose 18,11; 3. Buch Mose 19,31) strengstens verboten, Geister zu beschwören – oder so zu tun, als ob. Und auch das Befragen eines Mediums ist strafbar.

Interessant ist die Begründung. Es wird nämlich keineswegs in Abrede gestellt, dass es........

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