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Warum die Freiheit weiblich ist – und trotzdem nie universal war

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08.03.2026

Warum die Freiheit weiblich ist – und trotzdem nie universal war

Stand: 08.03.2026, 08:51 Uhr

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Die Freiheit wurde als Menschenrecht abstrakt formuliert, aber männlich gedacht. Von der Französischen Revolution bis heute zeigt sich, dass es für Frauen nicht gilt.

Frankfurt – Lässt sich Freiheit herbeibomben? Der Nahe Osten ist zurück im Krieg. Und nicht zum ersten Mal gibt es Hoffnung auf einen Umsturz im Iran. Wird das Mullah-Regime durch Angriffe von außen und Druck von innen endlich zusammenbrechen? Oder endet das Wagnis erneut in noch mehr Leid, mit noch mehr Toten?

„Frau, Leben, Freiheit!“ Mit diesem Ruf gingen die iranischen Frauen 2022 auf die Straße. Rissen sich die Tücher vom Kopf, schnitten ihre Haare ab, protestierten gegen einen Gottesstaat, der den weiblichen Körper zur Geisel nimmt.

Der damalige Kampfruf war existenziell, seine Botschaft wies weit über die politischen Verhältnisse hinaus. Freiheit war gefährlich. Sie konnte Sicherheit, Unversehrtheit, auch das Leben kosten. Heute, im Schatten des Krieges, markiert der Ruf nach Freiheit den Raum zwischen äußerer Gewalt und innerer Repression.

Die Freiheit ist weiblich! Ein Satz, der weder biologische Zuschreibung noch Identitätsslogan ist. Freiheit zeigt sich dort am realsten, wo sie von Frauen gelebt wird – und Freiheit ist dort am fragilsten, wo sie Frauen verwehrt bleibt. Wie im Iran.

Die Freiheit ist weiblich! Ein Aufschrei, poetisch und politisch, er wirft ein Licht aus der Zukunft auf die Verhältnisse der Gegenwart. Er verdichtet historische Erfahrung und ist zugleich ein Versprechen. Was bedeutet Freiheit, wenn man sie von dort aus denkt, wo sie nie selbstverständlich war?

Dennoch – dieser Satz ist auch eine Provokation. Klingt wie eine Behauptung, ist aber eine Zumutung. Wie kann Freiheit einem Geschlecht gehören? Droht man nicht, sie zu partikularisieren, wenn man sie weiblich nennt?

Seit Freiheit als Menschenrecht propagiert wurde, beansprucht sie eine universale Geltung – doch das Universale hat eine Geschichte. Und diese Geschichte ist nicht geschlechtslos. Freiheit ist nicht neutral. Freiheit wurde abstrakt formuliert, männlich gedacht und stets selektiv gewährt.

So wie 1789. Als in Frankreich die Freiheit ausgerufen wurde, war Revolution. „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren.“ Ein Satz, der die Welt veränderte. Doch bedauerlicherweise war er nicht ernst gemeint, denn es galt die Gleichung: Mensch = Mann.

1791 veröffentlichte Olympe de Gouges ihre „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Sie schrieb nicht gegen die Revolution an, sondern in sie hinein. Wenn Freiheit universal sei, müsse sie Frauen doch einschließen. Olympe de Gouges forderte politische Repräsentation, Bildung, Eigentum und Scheidungsrecht für ihr Geschlecht. 1793 landete sie dafür unter der Guillotine. Die Revolution verteidigte ihre frisch erkämpfte Freiheit – indem sie deren weibliche Auslegung aufs Schafott brachte.

Freiheit ist nicht geschlechtslos

Fast sechzig Jahre später, 1848, versammelten sich amerikanische Frauen und einige Männer in Seneca Falls im Bundesstaat New York. „Die Geschichte der Menschheit ist eine Geschichte der Wiederholung von Beeinträchtigungen und widerrechtlichen Aneignungen vonseiten der Männer gegenüber den Frauen,“ stellte die Convention fest. Und formulierte eine „Declaration of Sentiments“, die bewusst an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung anknüpfte: „All men and women are created equal.“

… and women. Die Ergänzung war klein, aber radikal. Sie markiert den Beginn der amerikanischen Frauenbewegung. Die Aktivist:innen von Seneca Falls verurteilten den Freiheitsbegriff der Unabhängigkeitserklärung als männlich beschränkt oder zumindest inkonsequent. Sie verlangten das Wahlrecht für Frauen, rechtliche Gleichstellung, Zugang zu Bildung und Eigentum. Dabei beriefen sie sich nicht auf Sonderrechte, sondern auf die Logik des Universalismus. Doch es dauerte mehr als siebzig Jahre, bis Frauen in den USA zumindest mal wählen durften.

Über die Jahrhunderte haben philosophische Diskurse den Frauen beim Erstreiten von Freiheitsrechten nicht viel weitergeholfen. Geistesgeschichtlich wurde Freiheit meist als abstraktes Prinzip verhandelt. Bei Immanuel Kant ist sie Autonomie: die Fähigkeit des vernünftigen Subjekts, sich selbst ein Gesetz zu geben. Bei John Stuart Mill wird sie zur Sphäre individueller Entfaltung, begrenzt nur durch den Schaden, den man anderen zufügen kann. Und bei Hannah Arendt erscheint Freiheit als Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben, abseits von Not und Zwang, als politisches Handeln, das Pluralität, Meinungsaustausch und Verantwortung einfordert – als Möglichkeit, neu zu beginnen.

Auffällig ist, dass diese Freiheitskonzepte von einem autonomen, rechtlich anerkannten Subjekt ausgehen. Sie setzen Bildung, Eigentum und Zugang zum öffentlichen Raum voraus. Doch diese Voraussetzungen sind ja keineswegs allen gegeben. Wenn Frauen zum Beispiel über Jahrhunderte vom öffentlichen Raum ausgeschlossen waren, dann bedeutete Freiheit für sie zunächst Sichtbarkeit. Der philosophische Freiheitsbegriff ist universal im Anspruch, doch seine sozialen Voraussetzungen sind es nicht. Von welchem Standpunkt aus wird Freiheit gedacht? Das ist entscheidend.

Das Wesen der Freiheit ist abstrakt

Wir sind zu Beginn des 20. Jahrhunderts, in vielen Ländern erkämpfen sich Frauen das Wahlrecht – in Finnland 1906, in Deutschland 1918, in Großbritannien schrittweise zwischen 1918 und 1928. Dort mussten sich die rebellischen Sufragetten dafür brutal verprügeln lassen und in Hungerstreik treten.

Doch weibliche Freiheit erschöpft sich nicht im Recht zu politischer Partizipation.

In der Weimarer Republik konnten Frauen zwar wählen – aber verheiratete Frauen verloren in der Regel ihre ökonomische Selbstständigkeit. In vielen westlichen Ländern durften Frauen bis weit ins 20. Jahrhundert nicht ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein Bankkonto eröffnen oder eine Arbeit annehmen. In der Bundesrepublik steht die Gleichberechtigung von Mann und Frau – und damit das gleiche Recht auf Freiheit – zwar seit 1949 im Grundgesetz. Aber was theoretisch gilt, galt und gilt keineswegs in der Praxis.

An diesem Widerspruch setzte die französische Philosophin und Schriftstellerin Simone de Beauvoir an. 1949 veröffentlichte sie „Das andere Geschlecht“, ein sozialgeschichtliches Werk, das weit über die Frauenfrage hinausgeht: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“

Diese Erkenntnis ist nicht anthropologisch, sondern politisch: Identität ist kein Schicksal. Freiheit entsteht im Widerstand gegen Zuschreibungen. Sie ist die Bedingung dafür, Geschlecht nicht als gegeben akzeptieren zu müssen. Weiblich wird Freiheit dort, wo sie von Frauen existenziell erkämpft werden muss. Sie ist kein Zustand, sondern eine Praxis. Sie ist nicht vorausgesetzt, sondern wird hergestellt – in Bildung, Arbeit, Sprache, Öffentlichkeit. Mit diesem Ansatz hat Simone de Beauvoir den Grundstein für die Geschlechterforschung gelegt.

Im 20. Jahrhundert verschoben die Proteste der 60er Jahre den weiblichen Freiheitsbegriff. In vielen westlichen Ländern forderten Frauen nicht nur gleiche Rechte, sondern Selbstbestimmung. Der Kampf um Freiheit wurde zunehmend über den weiblichen Körper ausgetragen. 1971 bekannten in Frankreich prominente Frauen im „Manifest der 343“, abgetrieben zu haben. Illegal. Ein aufrührerischer Akt zivilen Ungehorsams.

Vier Jahre später setzte die damalige Gesundheitsministerin Simone Veil das nach ihr benannte Gesetz durch. Abtreibung wurde legalisiert – gegen massive Widerstände im männlich dominierten Parlament. Heute steht das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Französischen Verfassung.

Auch in Deutschland wurde die reproduktive Selbstbestimmung zur Freiheitsfrage. Freiheit wurde nicht mehr nur als staatliche Garantie gedacht, sondern als individuelle Autonomie. Der Körper wurde politisch, der Paragraf 218 zum Kampffeld. Bis heute.

Noch immer wird Frauen hierzulande verwehrt, selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden. Ihre Freiheit wird moralischer, religiöser und politischer Kontrolle unterzogen – und bleibt dabei auf der Strecke. Gibt es eine annähernd ähnliche Beschneidung von Freiheitsrechten für männliche Körper?

Im 21. Jahrhundert erweitert sich die Perspektive erneut. Seit Mädchen und Frauen in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban 2021 aus Schulen und Universitäten ausgeschlossen wurden, wurde Bildung zur Freiheitsfrage. Als im Iran 2022 Frauen ihre Kopftücher wegwarfen, wurde Sichtbarkeit zum Akt des Widerstands und Freiheitswillens. Die Politikwissenschaftlerin Antje Schrupp formuliert es so: Freiheit „nimmt heute vielfältige und ganz unterschiedliche Formen an und ist selbst dort lebendig, wo ihr die größte Gewalt droht, zum Beispiel im Iran.“

Denn Freiheit hat nie im luftleeren Raum existiert, sondern immer im Kontext konkreter Machtverhältnisse. Das Problem liegt nicht in ihrem universalen Anspruch, sondern in dessen unvollendeter Anwendung. Die Universalität der Freiheit ist normativer Anspruch. Die Weiblichkeit der Freiheit ist eine historische Erfahrung.

Der Anspruch sagt: Freiheit gilt allen oder sie ist keine. Die Erfahrung zeigt: Sie wird nicht allen Menschen gleichermaßen gewährt. Der Satz „Die Freiheit ist weiblich“ benennt diesen Leerraum. Er bindet Freiheit nicht an ein Geschlecht – sondern ist eine Bewährungsprobe.


© Frankfurter Rundschau