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Urteil mit Vorbehalt

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Anschlag in Magdeburg : Urteil mit Vorbehalt

Das Verfahren in Magdeburg hat nochmals Versäumnisse der Verwaltung offengelegt. Das Urteil ist gerecht – aber ein Beigeschmack bleibt.

Man wünschte wirklich, die Behörden in Magdeburg hätten auch nur annähernd so genau gearbeitet, wie es nun das Landgericht Magdeburg in seinem Urteil gegen den Attentäter Taleb Al A. getan hat. Hätte die Stadtverwaltung das getan, dann hätten die Einfahrten zum Magdeburger Weihnachtsmarkt........

© Frankfurter Allgemeine