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Gut, wenn Gewaltherrscher fallen – aber wie?

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02.03.2026

Völkerrecht und Iran : Gut, wenn Gewaltherrscher fallen – aber wie?

Es ist im Sinne der UN-Charta, wenn Menschenschinder fallen. Gewalt darf aber nicht nach eigenem Gutdünken ausgeübt werden.

Das bloß formelhafte Hochhalten von Völkerrecht ist genauso hohl wie seine komplette Negierung. Wenn von der AfD bis hin zu mehr oder weniger ernst zu nehmenden Vertretern der Vereinten Nationen Prinzipien in die Welt posaunt werden, zu denen man sonst eher schwieg, und nur eine genehme Seite völkerrechtlicher Verstöße gerügt wird, dann ist das ein Bärendienst.

Zu dem Regime, das in Iran in den vergangenen Jahrzehnten herrschte, musste immer schon aus der Sicht des internationalen Rechts ermüdend viel gesagt werden: Es trat die Menschenrechte mit Füßen, vor allem von Frauen, es mordete und folterte seine Bürger, die nur von ih­ren angeborenen Rechten Gebrauch machten. Das Folterverbot gehört zum zwingenden Völkerrecht – ein Verstoß dagegen ist längst keine nur innere Angelegenheit mehr.

Die permanente Bedrohung vor allem Israels mit der........

© Frankfurter Allgemeine