Vermurktes Wahlrecht
Reform in Hessen nötig : Vermurktes Wahlrecht
Die Bürger staunen, dass bei Kommunalwahlen die Stimmzettel so groß sind wie Tischtücher. Das hessische Kommunalwahlrecht ist wegen zu vieler Reformen völlig misslungen.
Bundesländer haben nicht so viel zu sagen, wie man vielleicht denkt, wenn man auf Landtage und Landesregierungen mit ihren riesigen Apparaten blickt, von denen sich die Bundesrepublik gleich 16 leistet. Manchmal nahezu in Sichtweite zueinander wie links und rechts des Rheins in Mainz und Wiesbaden. Aber zu ihren unbezweifelten Kompetenzen zählt es, über die Rahmenbedingungen zu entscheiden, unter denen in den Großstädten, Landkreisen und Gemeinden Staatlichkeit ausgeübt wird.
Das ist auch in Hessen so. Doch die Bilanz nach vier Jahrzehnten wiederholter Änderungen an der Gemeindeordnung, gleichsam dem Grundgesetz der Kommunen, ist ernüchternd. Die örtlichen Vertretungen, über deren Zusammensetzungen die Bürger am 15. März entscheiden, und die hauptamtlichen Behördenleiter bis hoch zu den Landräten und Stadtoberhäuptern arbeiten unter seltsamen Bedingungen, die nicht geeignet sind, schnelle Entscheidungen herbeizuführen. Ausufernde Debatten, gegenseitige Blockaden, unklare Zuständigkeiten: Der Dschungel kommunalrechtlicher Vorschriften ist nicht nur ärgerlich, weil er die vorwiegend ehrenamtlich tätigen Politiker viel Zeit und Nerven kostet. Er führt auch dazu, dass sich Landkreise, Städte und Gemeinden nicht so entwickeln, wie es in einer schnell verändernden Welt notwendig wäre.
Wie schwierig es ist, einmal falsch eingeschlagene Wege zu korrigieren, hat die hessische Landesregierung erst vor wenigen Wochen erfahren. Ende Januar verwarf der Staatsgerichtshof als oberste juristische Instanz des Bundeslandes den Plan von CDU und SPD, das Auszählungsverfahren bei den Kommunalwahlen so zu ändern, dass kleine Parteien mehr Stimmen benötigen für einen Sitz in den Gemeindevertretungen. Man ahnt, warum gerade die FDP gegen dieses Ansinnen vor Gericht gezogen war, das in seinem Urteil barsch festhielt, die beabsichtigte Änderung des Auszählungsverfahrens verstoße gegen die Chancengleichheit.
Zwei Reformen in den Jahren 1991 und 2001
Union und Sozialdemokraten können von Glück reden, dass das Kommunalwahlrecht ein Spezialistenthema ist. Scheint es doch, als hätten sie am Wahlrecht herumschrauben wollen, nur um sich selbst mehr Sitze zuzuschustern. Eine solche Folge hätten die beiden Parteien sicherlich gern hingenommen. Doch ist CDU und SPD zugutezuhalten, dass sie Fehler korrigieren wollten, die vor Jahrzehnten gemacht wurden.
In dem Wunsch, der Demokratie am Ort zu helfen, wurde die Gemeindeordnung in Hessen zweimal grundlegend........
