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Weckruf des Bundesverfassungsgerichts

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23.09.2025

Das Karlsruher Urteil zur Altersgrenze für Anwaltsnotare liefert wichtige Denkanstöße für die Debatte zur Lebensarbeitszeit. Es geht um Freiheitsgewinne.

Dieses Urteil kommt genau zur richtigen Zeit. Für die poli­tische Debatte, in der leider die dringend benötigte Erhöhung der Lebensarbeitszeit von den Sozialdemokraten zum Tabu erklärt wird, sind Impulse hochwillkommen. Das Bundesverfassungsgericht liefert mit ei­nem frisch verkündeten Urteil wich­tige Denkanstöße. Der Erste Senat hat die überholte Altershöchstgrenze für sogenannte Anwaltsnotare gekippt. Nach einer Übergangszeit bis zum 30. Juni 2026 ist Schluss damit, dass jene, die im Hauptberuf Anwalt sind, ihr Notarsamt automatisch mit Vollendung des 70. Lebensjahres verlieren.

Die unmittelbare Wirkung des Urteils ist zwar begrenzt,........

© Frankfurter Allgemeine