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Vorsicht vor dem „Frühling der Reformen“

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27.02.2026

Schwarz-rote Koalition : Vorsicht vor dem „Frühling der Reformen“

Schulden aufnehmen und zugleich die Wirtschaft stärken – das war das Reformversprechen der Regierung Merz. Aber ihr neues Tariftreuegesetz verlängert die Geisterfahrt, die sie mit ihrem Rentenpaket begann.

Die Struktur- und Wettbewerbsschwäche der deutschen Wirtschaft lässt sich nicht durch mehr Staatsaufträge für einige Unternehmen überwinden. Es erfordert die Rückkehr zu einer wachstumsfreundlichen Arbeits­markt­- und Sozialpolitik – weg von ungebremsten Kostensteigerungen und hemmender Überregulierung. Das waren die Vorzeichen, unter denen sich Friedrich Merz (CDU) kurz nach der Bundestagswahl darauf einließ, entgegen allen Ankündigungen erst einmal die Schuldenregeln der Verfassung aufzubohren. Falsche Reihenfolge zwar, so die Botschaft damals. Aber mit dem „Herbst der Reformen“ werde seine Regierung diesen Makel rasch beheben.

Die „Tariftreue“ bringt neue Bürokratie

Doch wer seine ökonomische Hoffnung darauf setzte, hat heute allen Grund, sich vor dem nahenden Frühling zu fürchten. Den „Herbst der Reformen“ prägte ein Rentenpaket auf Pump; zusätzliche Sozialausgaben in mehrstelliger Milliardenhöhe werden über den defizitären Bundeshaushalt bezahlt. Und dem von Merz nachgeschobenen „Winter der Reformen“ drückt jetzt ein verqueres „Tariftreuegesetz“ den Stempel auf. Andere Projekte wie die von CDU/CSU für eilbedürftig erklärten Reformen des Bürgergelds und der privaten Altersvorsorge sind zwar auch noch unterwegs; aber beschlossen sind sie bisher nicht.

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Das jüngste Produkt der schwarz-roten Reformwerkstatt mit dem Etikett „Tariftreue“ bringt derweil neue Bürokratie und erschwert die Vergabe von Staatsaufträgen; auch für öffentliche Investitionen. Sein erklärtes Ziel hingegen wird es absehbar verfehlen.

Denn wie soll dieses Gesetz Tarifbindung und Tarifautonomie stärken? Es nötigt Be­triebe mit Haus- und anderen Tarifverträgen, von diesen abzuweichen, nur weil sie nicht als „repräsentativ“ gelten. Sie sollen sich stattdessen an Vor­gaben halten, die der Staat erlässt. So ein Gesetz schützt nicht Tarifverträge. Es schützt allen­falls Gewerkschaften davor, über eine An­pas­sung bröckelnder Bran­chen­­tarif­ver­trä­ge an ökonomische Realitäten nach­zudenken.

Und die Koalition löst damit nicht etwa ihr mit dem Schuldenpaket verknüpftes Reformversprechen ein. Sie nimmt vielmehr abseits der Haushaltsrechnung weiteren Kredit auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes auf.

Dietrich CreutzburgWirtschaftskorrespondent in Berlin.

Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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