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Kulturstaatssekretär darf Buchhändlerinnen nicht als „extremistisch“ bezeichnen

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30.04.2026

niederlage für Weimer : Kulturstaatssekretär darf Buchhändlerinnen nicht als „extremistisch“ bezeichnen

Der Streit um die Streichung von drei Gewinnern des Deutschen Buchhandlungspreises ist vor Gericht gelandet:  Das untersagt Wolfgang Weimer die Bezeichnung von Buchladen-Betreiberinnen als „extremistisch“.

Es war der große Aufreger des Bücherfrühlings: die von Kultustaatsminister Wolfram Weimer veranlasste nachträgliche Streichung von drei Buchhandlungen, die eine unabhängige Jury für eine staatliche Prämierung vorgesehen hatte. Die Buchläden „The Golden Shop“ in Bremen, „Zur Schwankenden Weltkugel“ in Berlin und „Rote Straße“ in Göttingen hätten jeweils einen der Deutschen Buchhandlungspreise erhalten sollen, doch Weimers Behörde verwies auf verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse........

© Frankfurter Allgemeine