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Altersvorsorge | Fünf Mythen und eine Wahrheit zur Rente

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Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Rentenstabilisierung vorgelegt, gegen den sich vor allem jüngere Abgeordnete der Union heftig wehren. Nach Einschätzung der „Jungen Gruppe“ benachteiligt die Vorlage die jüngere Generation zugunsten der älteren. Sie wirft der Arbeitsministerin vor, vom Koalitionsvertrag abzuweichen. Die 18 Abgeordneten drohen, die Zustimmung zu verweigern und das Projekt damit scheitern zu lassen.

Wie bei jeder Renten-Diskussion werden auch bei dieser Mythen zur Altersvorsorge bemüht, die sich leicht entzaubern lassen.

Mit Demografie wurde in diesem Land schon immer viel Schindluder getrieben, wenn es um die Umleitung von Ressentiments ging. Das war und ist bei der Auseinandersetzung um Abtreibung so, bei der Legitimierung geburtsfördernder Sozialmaßnahmen und vielem mehr. Die statistische Lebenserwartung bezieht sich aber nie auf die schon lebenden Alten, sondern immer auf die Neugeborenen.

Diese steigt – mit einem heftigen Knick nach unten infolge der Pandemie – leicht an, sagt aber nichts darüber aus, wie lange die Neugeborenen, wenn sie das Rentenalter erreichen, beschwerdefrei arbeiten können. Momentan liegt diese Grenze – für Neugeborene! – bei 65 Jahren.

Richtig ist aber, dass durch die geburtenstarken Jahrgänge (1955–1969) noch einige Jahre lang mehr Erwerbstätige in Rente gehen werden als sonst, die Entwicklung wird 2030 jedoch abflauen. Deshalb zielt die Rentenpolitik der amtierenden Bundesregierung darauf ab, einen Teil der bereits berenteten Bevölkerung in der Erwerbsarbeit zu halten. Und zwar durch eine Steuervergünstigung für weiterarbeitende Rentner:innen, die monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen dürfen.

Allerdings gilt diese Regelung nur für angestellte Erwerbstätige. Ich-AGs und andere Selbstständige gehen leer........

© der Freitag