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Ein „Schscht“ im Kino: Erlaubte Notwehr gegen Plaudertaschen oder einfach nur unhöflich?

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24.03.2026

Neulich saß ich im Kino und sah mir den Film „No Other Choice“ von Park Chan-wook an. In dem Film versucht ein arbeitsloser Mann, seine Mitbewerber um einen Job zu töten, was ihm mal besser, mal schlechter gelingt. Der Film ist voller absurder Wendungen und überzeichneter Gewaltdarstellungen, was entsprechende Reaktionen beim Publikum hervorrief: Lachen, Erschrecken, Weggucken.

Ich war allein im Kino, ich gehe oft allein ins Kino, und ich mag es, wenn die Leute, neben denen ich sitze, mit mir lachen, sich erschrecken oder weggucken. Ja, ich mag es sogar so gerne, dass ich dafür das Popcornrascheln in Kauf nehme. Ich würde nicht so weit gehen wie eine Freundin von mir, das Popcornrascheln als das kollektive Grundrauschen zu beschreiben, das den Kinogang erst zum gemeinschaftsstiftenden Erlebnis macht, aber ich finde es okay, es stört mich nicht.

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Schlechtes Gewissen im Kinosaal

Was mich jedoch stört: wenn andere während des Films flüstern. Dabei ist es völlig egal, ob sich das Geflüster auf den Film bezieht oder nicht. Da mögen die Gedanken, die jemand zu einer Szene hat, noch so lustig oder die Hellsicht, mit der jemand einen Plot-Twist voraussagt, noch so beeindruckend sein – ich gehe ins Kino, um mich in eine andere Welt hineinziehen zu lassen, nicht für die Kommentarspur meiner Sitznachbarn.

So weit, so unkontrovers, nehme ich an. Als meine Sitznachbarin bei besagtem Kinobesuch aber mit ihrer Begleitung zu tuscheln begann, passierte etwas, das sich zumindest kontroverser anfühlte: Ich „schschte“ sie. Ich hatte nicht vorher überlegt, wie ich sie zum Schweigen bringen könnte oder ob ich sie höflich ansprechen sollte; das „Schscht“ kam quasi reflexhaft aus mir heraus. Und es erzielte seine Wirkung: Meine Sitznachbarin blieb bis zum Filmende stumm. Dennoch konnte ich mich nicht sofort wieder in die Filmwelt hineinsinken lassen, weil sich mein „Schscht“ irgendwie falsch anfühlte. Ich hatte ein schlechtes Gewissen.

Die Frage, die ich mir nun stelle: zu Recht? Egal ob Großraumbüro, Bibliothek, Talkshow oder Kinosaal: Darf man andere Menschen mit einem „Schscht“ zum Schweigen bringen?

Ja! Zwar ist ein „Schscht“ nicht unbedingt die freundlichste Art, jemanden darauf hinzuweisen, leise zu sein. Aber es ist kurz, eindeutig und über alle Sprachgrenzen hinweg verstehbar. Wie angemessen es ist, jemandem damit über den Mund zu fahren, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Kontext es geäußert wird. Stellen Sie sich vor, Sie setzen sich zu jemandem auf eine Parkbank und lesen ein Buch. Kurz darauf setzt sich eine dritte Person hinzu, und die beiden beginnen miteinander zu sprechen.

Sie fühlen sich beim Lesen gestört und zeigen das durch ein nachdrückliches „Schscht“. Sie wären in diesem Fall wohl nichts anderes als ein verschrobener Miesepeter, an dem vorbeigegangen ist, dass es Teil der sozialen Praxis des Auf-der-Parkbank-Sitzens ist, mit anderen ins Gespräch zu kommen. Die Parkbank ist weder Bibliothek, Kinosaal noch Großraumbüro. An diesen Orten ist ein „Schscht“ vollkommen okay, weil sich dort ruhig zu verhalten integraler Bestandteil der jeweiligen sozialen Praxis ist, und nicht bloß nette Etikette.

Wer in der Bibliothek oder im Kino spricht, verletzt eine soziale Norm. Insofern sind alle anderen darin gerechtfertigt, die Störenfriede durch ein „Schscht“ auf diese Normverletzung hinzuweisen. Handle nur nach den Maximen, von denen du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Prinzip werden, heißt es bei Immanuel Kant. Würde ich wollen, dass auch andere ein „Schscht“ von sich geben, um ihre Sitznachbarn zum Schweigen zu bringen? Unbedingt! Ich hatte also recht gehandelt, gerade auch im Sinne der anderen Kinobesucher, und dem Störenfried gezeigt, was er war: ein Störenfried.

Übrigens stellte mich meine Sitznachbarin nach der Vorstellung zur Rede und meinte, der Film sei ohnehin auf Koreanisch gewesen, ich hätte doch die Untertitel lesen können. Als ob ein Kinofilm eines dieser TikTok-Videos wäre, die untertitelt sind, damit man sie auch ohne Ton sehen kann! Das zeigt doch schon, dass sie das Prinzip Kino einfach nicht verstanden hat. In diesem Sinne: Schschtschscht!

Wie arrogant! Wie unhöflich! „Schscht“ macht man zu einem Tier, das nicht sprechen kann, oder zu einem ungezogenen Kind, aber nicht zu einem erwachsenen Menschen. Sogar ein „Halt den Mund, du Nuss“ wäre besser, weil es den anderen zumindest als mündige Person adressiert. Dass mich meine Sitznachbarin nach dem Film zur Rede stellte, hatte weniger damit zu tun, dass sie sich für ihr Flüstern rechtfertigen wollte, sondern damit, dass ich sie in ihrer Würde angegriffen hatte. Ich hätte sie doch auch fragen können, ob sie sich bitte nach dem Film unterhalten könne – wozu ist Sprache denn da?

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Im Miteinander heiligt der Zweck nicht die Mittel. Das war es auch, was mein schlechtes Gewissen mir mitteilte. In einer Zeit der allgemeinen Verrohung hatte ich aus einer Mücke einen Elefanten gemacht und meiner Empörung ungefiltert Raum gegeben, durch eine primitive Lautäußerung. Wie gesagt, ich hatte keine Sekunde lang darüber nachgedacht, ich war einfach stumpf meiner Emotion gefolgt, als ob mein Angemessenheitsempfinden über dem aller anderen stünde. Ich war quasi der Mitbewohner, der nachts eine pöbelnde Nachricht in den WG-Chat schreibt, man möge mehr auf Sauberkeit achten, anstatt das Gespräch zu suchen, um die gemeinsamen Maßstäbe zu klären, nach denen die WG leben möchte. Auch hier kann man Immanuel Kant heranziehen: Handle so, dass du Menschen niemals bloß als Mittel, sondern immer auch als Zweck an sich behandelst! Okay: „Könnten Sie bitte aufhören, sich während des Films zu unterhalten?“ Nicht okay: „Schscht!“

Ihre Meinung ist gefragt!

Was denken Sie, verehrte Leserinnen und Leser: War mein „Schscht“ angemessen? Darf man andere mit einem „Schscht“ zum Schweigen bringen? War es moralisch erlaubt oder vielleicht sogar geboten? Oder spielen, wie ein Kollege meinte, noch andere Faktoren eine Rolle, wie der Tonfall und die Länge des Zischlautes?

Schreiben Sie uns hierzu oder zu anderen alltagsphilosophischen Fragen an briefe@berliner-zeitung.de.


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