AfD-Politiker beschäftigen Familienmitglieder: Warum sie oft keine andere Möglichkeit sehen
Vorwürfe zu sogenannten Überkreuzbeschäftigungen bei der AfD werden derzeit vor allem als Frage politischer Glaubwürdigkeit diskutiert. Dabei geht es um Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Angehörige oder enge Vertraute von Parteifreunden in parlamentarischen Büros tätig gewesen sein sollen oder es bis heute sind. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, politisch jedoch erklärungsbedürftig. Insbesondere für eine Partei, die über Jahre mit dem Anspruch angetreten ist, mit „Parteifilz“ und Selbstbedienungsmentalität anderer Parteien zu brechen.
Der offensichtliche Widerspruch zwischen Anspruch und Realität prägt die aktuelle Debatte. Zu Recht. Und trotzdem wird ein Aspekt fast ausnahmslos ausgeblendet.
Die Diskussion konzentriert sich vor allem auf die politische Bewertung der Beschäftigungsverhältnisse, weniger auf die Frage, welche Faktoren die Bildung dieser Strukturen begünstigt haben. Denn innerhalb der AfD wirken politische und innerparteiliche Rahmenbedingungen, die einen erheblichen Einfluss haben – bezogen auf aktive Politiker, deren Mitarbeiter und ihr gesamtes persönliches Umfeld.
Äußere und parteiinterne Faktoren
In Gesprächen mit der Berliner Zeitung beschreiben AfD-Politiker ein politisches Umfeld, das von Misstrauen und Machtkämpfen geprägt ist. Parteiintern werde häufig davon ausgegangen, dass Informationen weitergegeben, innerparteiliche Konflikte öffentlich ausgetragen oder politische Konkurrenten gezielt geschwächt werden könnten. Der aktuelle „Vetternwirtschafts-Skandal“ innerhalb mehrerer AfD-Landesverbände zeigt, dass diese Sorge nicht unbegründet ist. Interne Dokumente, Namen und mutmaßliche Gehälter wurden an die Presse weitergegeben.
Diese Dynamik wird nach Darstellung mehrerer AfD-Politiker durch äußere Faktoren zusätzlich verstärkt. Beispielsweise durch die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz und die Diskussion über ein mögliches Parteiverbotsverfahren. Zudem hat der Verfassungsschutz den Einsatz von V-Leuten in der AfD bestätigt. Unklar ist, wie viele dieser nachrichtendienstlichen Verbindungspersonen in der Partei aktiv sind.
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Und was hat all das mit den Mitarbeitern und dem persönlichen Umfeld der Mandatsträger zu tun? Eine Tätigkeit bei der AfD kann für Beschäftigte mit beruflichen und sozialen Konsequenzen verbunden sein. In Gesprächen mit der Berliner Zeitung wird immer wieder darauf verwiesen, dass Mitarbeiter befürchten, nach einer öffentlich bekannten Tätigkeit für die Partei in anderen beruflichen Zusammenhängen Nachteile zu erfahren oder als „Rechtsextremist“ zu gelten.
Eine unbegründete Sorge, die das „Opfer-Narrativ“ der Partei bekräftigen und die aktuelle „Parteifilz“-Causa rechtfertigen soll? Nicht ganz. Auf einschlägig bekannten linksextremen Internetplattformen werden Personen, die für die AfD arbeiten oder sich lediglich politisch engagieren, namentlich genannt und mit Fotos sowie privaten Adressdaten veröffentlicht. Teilweise wird dabei auch die Anschrift des Arbeitgebers angegeben, verbunden mit ausdrücklichen Hinweisen, das berufliche Umfeld über das politische Engagement der jeweiligen Person zu „informieren“.
Politische und gesellschaftliche Konsequenzen
Diese Rahmenbedingungen sollen Personalentscheidungen prägen. Angehörige von aktiven AfD-Politikern oder langjährige Vertraute erscheinen in diesem Kontext als verlässlicher, da sie die politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen einer Tätigkeit für die Partei kennen und akzeptieren.
Rechtfertigt dieser Umstand die Anstellung von Familienangehörigen bei befreundeten Parteikollegen? Nein. Er beschreibt jedoch einen Mechanismus, der dazu beiträgt, dass Vertrauen und persönliche Nähe bei Personalentscheidungen innerhalb der AfD eine größere Rolle spielen könnten als in anderen Parteien.
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Hinzu kommt: Nach Angaben der Bundesregierung wurden im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 98 Gewaltdelikte gegen Repräsentanten und Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien registriert. In 68 Fällen richteten sich diese gegen Vertreter der AfD. Neun Fälle betrafen Vertreter der SPD, sieben Vertreter der CDU, sechs Vertreter der FDP, die mittlerweile nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten ist, sowie jeweils vier Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei.
Bei sogenannten Äußerungsdelikten – darunter Bedrohungen oder Beleidigungen – verteilten sich die Fälle breiter: Hier waren Vertreter der Grünen in 54 Fällen betroffen, Vertreter der AfD in 51 Fällen und Vertreter der SPD in 30 Fällen. Die Zahlen belegen damit nicht nur eine insgesamt gestiegene Aggressivität gegenüber Politikern, sondern auch, dass Vertreter der AfD überdurchschnittlich häufig Ziel von Gewaltdelikten sind.
Beides existiert nebeneinander
Damit wird ein Spannungsfeld sichtbar, das über den konkreten Fall in Sachsen-Anhalt hinausweist. Die Vorwürfe gegen einzelne Beschäftigungsverhältnisse bleiben politisch erklärungsbedürftig. Gerade für eine Partei, die den Anspruch formuliert hat, mit solchen Strukturen zu brechen.
Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass Personalentscheidungen innerhalb der AfD in einem Umfeld getroffen werden, das von innerparteilichen Konflikten, politischer Polarisierung und realen persönlichen Risiken geprägt ist. Beides existiert nebeneinander: der politische Widerspruch und die Bedingungen, unter denen er entsteht.
