Renten, Gesundheit, Klima: Merz’ Kommissionen und das Frühjahr der Reformen
Gut ein Jahr nach dem Start der Koalition stapeln sich die Aufgaben. Außer einen mit neuen Schulden finanzierten Haushalt und einem gigantischen kreditfinanzierten „Sondervermögen“ hat die Regierung von Kanzler Merz bislang noch nicht viel zustande gebracht. Es wird zwar ständig „unter Hochdruck“ alles Mögliche „geprüft“ und „verhandelt“, doch nun muss Merz liefern.
Mit dem „Herbst der Reformen“ hatte es nicht geklappt. Nachdem nun die leidigen Landtagswahlen vorbei sind, ist nun von einem „Reformfenster“ bis zum Sommer die Rede. Ob sich daraus ein „Frühjahr der Reformen“ entwickelt, wird sich zeigen. Vier Kommissionen geben demnächst ihre Empfehlungen ab. Die drängenden Themen, die die Experten behandeln: Gesundheit, Rente, Schuldenbremse und Klimaschutz.
Finanzkommission Gesundheit: Kosten senken?
Die „Finanzkommission Gesundheit“ soll laut Ministerin Nina Warken (CDU) „Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeiten“. Besetzt ist die Kommission paritätisch mit zehn Vertretern aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention.
Die Kommission startete ihre Arbeit am 25. September 2025 und soll „Ende März“ einen ersten Bericht vorlegen. Darin sollen „Kostentreiber sowie Ineffizienzen auf der Ausgabenseite und Probleme auf der Einnahmenseite identifiziert werden“. In einem zweiten Bericht will sie im Dezember eine Strukturreform für die gesetzlichen Krankenkassen aufzeigen.
Einschätzung: Die großen Kostentreiber sind bekannt: defizitäre Krankenhäuser, Mondpreise für Medikamente und verschreibungswütige Ärzte. Doch Nina Warken hat die Krankenhausreform ihres Vorgängers Karl Lauterbach eben verwässert und teuer aufgeschoben. Die Pharma-Industrie könnte man über Paragraf 130b des 5. Sozialgesetzbuchs daran hindern, die Preise für neuartige Medikamente nicht mehr selbst festzulegen. Und Ärzten sollte es verboten werden, Senioren wie bisher mit bis zu acht verschiedenen Medikamenten vollzustopfen. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik sich eher den Kosten und damit der Gesundheitslobby zuwendet, oder den einfachen Weg über Einnahmenseite geht und vermehrt die Beitragszahler schröpft.
Kommission Schuldenbremse: Gute und schlechte Zeiten
Die 15-köpfige „Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel“ nahm im September 2025 ihre Arbeit auf. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD möchte man, dass die Kommission „eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht“. Das ist ganz im Sinne von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Die geltende Schuldenbremse im Grundgesetz gestattet Bund und Ländern eine Neuverschuldung von jeweils nur 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in wirtschaftlich normalen Zeiten – ausgenommen davon ist die Verteidigung. Das entspräche je rund 16 Milliarden Euro.
Einschätzung: Das Grundgesetz lässt sich nur mit Zweidrittelmehrheit ändern. So wie man die betreffenden Grundgesetzartikel 109 und 115 im März 2025 zusammen mit den Grünen für den Verteidigungsetat geändert hatte. Das lässt sich aber nur schwer wiederholen. Doch die „normalen“ Zeiten kann man mit einfacher Bundestagsmehrheit in unnormale Zeiten ummodeln. Ebenso kann man über die Artikel-115-Verordnung mit einfacher Mehrheit ändern: Hier ist eine „Konjunkturkomponente“ versteckt, die den Spielraum für Kredite in „schlechten Zeiten“ vergrößern kann.
Zwar zeigte sich Merz trotz Koalitionsvereinbarung ablehnend gegen eine weitere Aufweichung der Schuldenbremse und möchte lediglich „ein paar technische Fragen“ besprechen, aber die SPD braucht Geld für ihre Sozialpolitik und warnte davor, das Land „kaputt zu sparen“. Da die SPD nach den Landtagswahlen ein Erfolgserlebnis braucht und auch die Union weiter Geld unters Volk bringen möchte, steht es derzeit um die Schuldenbremse nicht gut.
Kommission Rentenreform: Stellschrauben sind bekannt
Die am 7. Januar von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte „Alterssicherungskommission“ soll bis zur Sommerpause Vorschläge für eine Rentenreform erarbeiten. Das 13-köpfige Gremium soll unter anderem Vorschläge zur weiteren Finanzierung, zur Rente mit 70 Jahren und zu einer kapitalgedeckten Zusatzrente machen.
Das demografische Problem der Rente ist seit den 1980ern politisches Thema. Die geburtenschwachen Jahrgänge der Generationen X, Y und Z müssen die Renten der geburtenstarken Boomer und der Nachkriegsgeneration bezahlen. Derzeit fließen etwa 300 Milliarden Euro an Beiträgen von Arbeitnehmer und -geber in die Rentenversicherung. Dazu kommen mittlerweile 140 Milliarden Euro als Zuschuss vom Steuerzahler über den Haushalt von Bärbel Bas für die Renten und die „versicherungsfremden Leistungen“ wie Kindererziehungszeiten (Mütterrente) oder die Anrechnung beitragsfreier Zeiten (Ausbildung, Arbeitslosigkeit). Dieser Zuschuss verschlingt mittlerweile 27 Prozent des gesamten Bundeshaushalts.
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Einschätzung: Als Stellschrauben stehen in unterschiedlichen Varianten zur Auswahl: höhere Rentenbeiträge, höhere Lebensarbeitszeit, Kürzung der Renten oder der „versicherungsfremden Leistungen“. Union und SPD werden den aktuellen Rentnern kein Leid antun, schließlich werden sie von diesen überwiegend gewählt. Höhere Beiträge oder Beitragsbemessungsgrenzen würden auch die Wirtschaft belasten. Wahrscheinlich ist daher eher, dass sich die Koalition auf eine Kombination aus höherer Lebensarbeitszeit und weiterer schuldenfinanzierter Zuschüsse einigen wird sowie einer Stärkung des selbst finanzierten Altersvorsorgedepots.
Klimaschutz-Kommission: Ziele in weiter Ferne
Der Expertenrat für Klimafragen ist ein Gremium aus fünf Sachverständigen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen. Er wurde gemäß Paragraf 11 und 12 des Klimaschutzgesetz (KSG) im September 2020 benannt.
In Paragraf 9 des Klimaschutzgesetzes steht: „Die Bundesregierung beschließt spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm.“ Also bis 25. März. Die Bundesregierung muss darin aufzeigen, wie sie die gesetzlich vorgegebenen CO2-Ziele bis 2030 erreichen will. Die konkreten Ziele laut KSG: Paragraf 3 gibt für 2030 vor, den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken, und bis 2040 um mindestens 88 Prozent. Bislang war Deutschland auf einem guten Weg.
Einschätzung: Im Bereich Strom sieht es zur Halbzeit mit der Energiewende gut aus, doch beim gesamten deutschen Primärenergieverbrauch bringen es die erneuerbaren Energien laut Bundesregierung nur auf 20,8 Prozent, also nur auf ein Fünftel. Es dominieren Mineralöl und Erdgas. 26 Jahre nach Beschluss des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist das etwas dürftig. Gerade in den Energiesektoren Wärme (Industrie plus Haushalte) und Verkehr ist der Rückstand enorm. Erwartet wird ein Alibi-Plan für eine punktgenaue Landung für die CO2-Ziele 2030 und 2040. Die EU-Kommission arbeitet hingegen bis Juli einen Vorschlag zur Lockerung des CO2-Emissionshandels für die Industrie aus.
Erwartbarer Sinn und Unsinn von Kommissionen
Dass die Bundesregierung für unangenehme Themen gerne Experten-Kommissionen einberuft, hat mittlerweile Tradition in der deutschen Politik. Zwar gibt es bei der Debatte über ein neues Gesetz auch im Bundestag eine Experten-Anhörung im zuständigen Ausschuss, aber solange möchte die Regierung nicht warten.
So hatten beispielsweise schon Kanzler Helmut Kohl und sein Arbeitsminister Norbert Blüm (beide CDU) 1983 eine Renten-Kommission einberufen, um der absehbaren demografischen Schieflage zu begegnen. Auch Kohls Nachfolger Gerhard Schröder (SPD) und Angela Merkel (CDU) setzten diese externe Beratung durch Kommissionen fort.
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Doch mit der Zeit wurde der Erkenntnisgewinn der Renten-Kommissionen immer geringer. Erfahrene Kommissionäre, wie der Wissenschaftler Axel Börsch-Supan, sagen, dass jede Renten-Kommission die heutigen Probleme konkret vorausgesehen habe, dass alle denkbaren Lösungsmöglichkeiten und Stellschrauben mittlerweile diskutiert und bekannt seien. Doch gefolgt ist man den Empfehlungen der Experten kaum bis gar nicht. Die Regierungen schraubten hie und da ein wenig an der Rentenformel herum, doch der große Wurf blieb aus.
Zeitgewinn und kalkulierte Unklarheit helfen der Politik
So dienten mit der Zeit Kommissionen immer weniger der tatsächlichen Problemlösung. Vielmehr konnten die letzten Bundesregierungen mit dem Einsetzen einer Kommission und dem Warten auf Ergebnisse Zeit schinden. Denn seit einigen Jahren ist ein wesentliches Grundmotiv politischen Handelns und Nichthandelns: Angst. Angst vor dem Wähler. Angst davor, ihm etwas zumuten zu müssen, ihm etwas wegzunehmen, nicht mehr von ihm gewählt zu werden. Mit einer Kommission können daher Politiker zweierlei erreichen: Sie erkaufen sich zum einen Zeit, um ein unangenehmes Reform-Thema auf die lange Bank zu schieben. Und zum anderen gewinnen sie kalkulierte Unklarheit.
Denn Union und SPD besetzen solche Kommissionen paritätisch: auf der einen Seite eher schwarz angehauchte Experten, auf der anderen Seite eher rötliche. Bei der Empfehlung, welche der bekannten Stellschrauben nun gedreht werden sollen, sind sich die beiden Seiten natürlich genauso uneins, wie Union und SPD selbst. Doch, wenn sich selbst die Experten nicht darüber klar sind, was konkret zu tun ist, dann kann die Politik so auch besser ihr Nichthandeln rechtfertigen. Sozusagen ein pervertierter Autoritätsbeweis.
Außer Spesen nix gewesen? Kosten für externe Expertise
Für den Steuerzahler entstehen bei einer Kommission geschätzte Kosten zwischen ein bis zwei Millionen Euro für Fahrtkosten, Übernachtung und das Sekretariat. Werden aufwendige Studien von externen Beratern bestellt, kann es allerdings deutlich teurer werden. So gab die Bundesregierung laut Bundesrechnungshof und Bundesfinanzministerium 2024 für Studien und externe Beratung rund 180 Millionen Euro aus, 2023 für rund 240 Millionen Euro. Rekordverdächtig das Jahr 2020 mit über 430 Millionen Euro.
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Angesichts des großen Reformstaus bleiben Zweifel, ob das Geld immer gut angelegt war. Zudem stellt sich die Frage, was die gut bezahlte und wachsende Schar an Bundesbeamten in den Fachministerien den lieben langen Tag macht. Immerhin haben sich die Planstellen in den Bundesministerien zwischen 2013 bis 2024 von rund 19.000 auf 30.000 erhöht und die Personalkosten von rund 800 Millionen Euro auf über 1,6 Milliarden Euro verdoppelt. Besonders im höheren Dienst sei der Personalaufwuchs mit 65,6 Prozent am größten gewesen, berichtet das Institut für den öffentlichen Sektor von KPMG.
Doch vielleicht gelingt diesmal der Kombination aus externer Expertise und ministerialer Personalkraft der große Aufschlag zum Frühjahr der Reformen. Ansonsten hätte die Koalition ihre Existenzberechtigung verloren.
