Russland-Sanktionen umgangen: Fast fünf Jahre Haft wegen Verkauf von Luxuskarossen
19 Sanktionspakete hat die Europäische Union mittlerweile gegen Russland verhängt. Im vierten und elften Paket wurden die Ausfuhrbestimmungen für Luxusgüter verschärft. Für Uhren, Schmuck – aber auch für Autos. Doch daran hat sich Evgeniya P., die in Süddeutschland als Autohändlerin gearbeitet hatte, nicht gehalten. Zwischen März 2022 und dem Frühjahr des vergangenen Jahres verkaufte sie 143 Nobelkarossen in die Russische Föderation – im Wert von rund 15 Millionen Euro.
Am Mittwoch bekam die 47-jährige Belarussin dafür die Quittung. Das Landgericht Berlin verurteilte sie wegen gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.
Zudem ordnete Simon Trost, der Vorsitzende Richter, die Einziehung des Taterlöses in Höhe von knapp 15 Millionen Euro an. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre, die Verteidigung viereinhalb Jahre Haft gefordert. Evgeniya P. nahm die Entscheidung ruhig entgegen. Es ist der bisher größte Fall von illegal nach Russland verkauften hochwertigen Autos, den es seit dem Embargo gibt.
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Dem Urteil vorausgegangen war ein Deal am vorletzten Verhandlungstag. Danach wurde der Angeklagten zugesichert, bei einem umfassenden Geständnis keine Haftstrafe zu erhalten, die über fünf Jahren und zwei Monaten und nicht unter viereinhalb Jahren liegen würde. Evgeniya P. ging darauf ein.
Danach hatte die Angeklagte eingeräumt, Kontakte zu einem Moskauer Autohändler gehabt zu haben. Das Geschäft sei laut ihrer Aussage kontinuierlich angewachsen. Die Angeklagte habe, so sagte es Trost in seiner Urteilsbegründung, die „konkrete Möglichkeit erkannt“, dass etwas falsch laufe, vor dem Risiko jedoch die Augen verschlossen.
Der Moskauer Autohändler, der reichen Landsleuten Luxuswagen verkauft, hatte einen vertrauenswürdigen Kontaktmann oder eine Kontaktfrau in Deutschland gesucht und war dabei offenbar auf Evgeniya P. gestoßen.
Die Geschäftsfrau aus dem bayerischen Buch am Erlbach im Landkreis Landshut hatte zunächst keine Ahnung vom Autohandel. Sie habe sich aber mit großer Akribie eingearbeitet, erklärt Trost. In einer ersten Aussage hatte Evgeniya P. gesagt, sie sei sicher gewesen, nicht gegen Gesetze zu verstoßen.
Laut Trost besorgte die Angeklagte die Autos, regelte die Zollabwicklung und organisierte die Lieferketten. Die Fahrzeuge gelangten dann an Scheinkäufer in Kirgisistan, Kasachstan oder der Türkei, von dort wurden die Wagen zu den Endabnehmern nach Russland gebracht und dort zugelassen. Verkauft wurden neuwertige Wagen unter anderem von Porsche, Mercedes, BMW, Audi und Tesla.
Ursprünglich angeklagt waren 257 Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von rund 28 Millionen Euro. Der teuerste Wagen war dabei ein Range Rover, der im März 2023 für 265.000 Euro den Besitzer gewechselt haben soll. Das preiswerteste Auto ging für 27.500 Euro in die Russische Föderation.
Hinweise von verschiedenen Grenzübergängen
Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg waren auf die Unternehmerin aus Süddeutschland aufmerksam geworden. Von verschiedenen Grenzübergängen hatte es Hinweise auf den verbotenen Verkauf von Luxuswagen gegeben. Am 12. März vorigen Jahres wurde Evgeniya P. an ihrer Wohnanschrift festgenommen, seitdem saß sie in Untersuchungshaft.
Laut Trost gehörten weitere gesondert verfolgte Personen zu der Bande, derer man derzeit aber nicht habhaft werden könne. So sollten mit Evgeniya P. ursprünglich auch der 47-jährige Wladimir K. und seine zehn Jahre jüngere Lebensgefährtin Ekaterina M. auf der Anklagebank sitzen. Auch sie sollen an dem Handel beteiligt gewesen sein.
Doch die Vorladungen haben die beiden Angeklagten unter ihren Adressen in Berlin nicht erreicht. Die Ermittler schließen nicht aus, dass sich das Paar nach Russland abgesetzt haben könnte. Deswegen wurden ihre Verfahren abgetrennt und gegen Wladimir K. ein Haftbefehl beantragt.
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Nicht nur die Aussage der Angeklagten führte zu der Verurteilung, so konnten bei der Unternehmerin zahlreiche Dokumente und Chats sichergestellt werden, die den verbotenen Handel belegen. Auch Websites aus Russland, die im Verfahren angeschaut wurden, zeigen die aus Deutschland stammenden Fahrzeuge. Auch der Geldfluss aus Russland an die Angeklagte sei „gut dokumentiert“, erklärt Trost.
Wieviel Evgeniya P. insgesamt mit dem illegalen Geschäft verdient hat, konnte die Kammer nicht sagen. Im Gespräch sei gewesen, dass die Angeklagte pro Fahrzeug 1500 Euro sowie eine Provision von ein bis zwei Prozent des Verkaufswerts erhalten habe. Evgeniya P. hatte erklärt, dass sie nur für fünf Fahrzeuge bezahlt worden sei.
Das aber nimmt ihr sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kammer nicht ab. „Fakt ist, dass sie mit anderen Tätigkeiten kein Geld verdient haben“, sagt Richter Trost. Der Autohandel müsse daher die Haupteinnahmequelle der Angeklagten gewesen sein.
