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13 Jahre Haft: Wie Wassim Al M. seine Bluttat am Holocaust-Mahnmal minutiös plante

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05.03.2026

Als das Urteil am Berliner Kammergericht fällt, fasst sich Wassim Al M. ungläubig an die Stirn und schüttelt den Kopf. Der 20 Jahre alte Syrer muss wegen versuchten Mordes und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland für 13 Jahre hinter Gitter.

Die Tat, die er begangen und im Prozess auch gestanden hat, sorgte nicht nur in Berlin für Aufsehen. Am frühen Abend des 21. Februar vorigen Jahres hatte er versucht, am Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte einem spanischen Touristen die Kehle aufzuschlitzen.

Die Tat sei radikal-islamistisch motiviert gewesen, sagt Doris Husch, die Vorsitzende Richterin des 1. Strafsenats des Kammergerichts, an diesem Donnerstag in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe Juden töten wollen.

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Die Richterin bezeichnet es als Wunder, dass das 31-jährige Opfer den Halsschnitt überlebt habe. Das Messer habe große Blutgefäße nur um wenige Millimeter verfehlt.

Doch wie konnte es zu der Tat kommen? Wassim Al M. wuchs in einer Stadt in Syrien auf, in der die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) lange Zeit das Sagen hatte. Seine Eltern zogen deswegen in eine andere Gegend.

Schon damals soll sich der Angeklagte Propagandavideos des IS angeschaut haben. Deswegen, so gab Wassim Al M. zu Protokoll, habe er von seinem Vater einst eine Ohrfeige bekommen – die einzige in seinem Leben.

Als der Angeklagte 17 Jahre alt war, beschloss er, nach Deutschland zu flüchten. Seine Eltern, so sagt es die Richterin, hätten ihr Haus verkauft, um ihrem Sohn und dessen jüngerem Bruder die Flucht zu ermöglichen.

Wassim Al M. hatte IS-Schlächter als Vorbild

Anfang Mai 2023 kamen die Brüder in Deutschland an. Wassim Al M. lebte seitdem in einer Flüchtlingsunterkunft in Leipzig. Noch im Oktober desselben Jahres wurde sein Asylantrag abgelehnt, jedoch erhielt er eine bis Ende 2026 befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Über eine Zeitarbeitsfirma bekam der Angeklagte einen Job als Monteur bei BMW. „Trotz dieser auf den ersten Blick positiven Entwicklung, befasste er sich erneut mit radikal-islamischen Inhalten“, sagt Husch.

Wassim Al M. habe über soziale Medien gezielt nach IS-Inhalten gesucht. Auf Instagram fand er einen Kommunikationspartner, den er vor Gericht seinen Anleiter nannte, und der ihn zunehmend zu einem Terroranschlag drängte. Ansonsten, so drohte der „Anleiter“, würde Wassim Al M. „in der Hölle schmoren“.

Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte die Bluttat in Berlin minutiös geplant hatte. Im Internet bestellte er ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge. Es ähnelte der Waffe, die sein Vorbild, der IS-Schlächter Dschihadi John, benutzte, wenn er vor laufender Kamera Gefangene der Terrororganisation enthauptete.

Am frühen Morgen des Tattages fuhr Wassim Al M. mit dem Zug nach Berlin. Im Gepäck: Messer, Gebetsteppich, Koran und 800 Euro. Noch während der Reise suchte er sich gezielt das Holocaust-Mahnmal aus und wollte sich über einen Messengerdienst dem IS andienen.

„Er ging davon aus, dort Menschen jüdischen Glaubens anzutreffen“, sagt Doris Husch. Er stieß auf Iker S., der erstmals in Berlin weilte und kein Jude ist. Mit zwei Bekannten lief der Spanier durch das Stelenfeld.

Von hinten trat der Angeklagte an den Touristen heran, versetzte ihm laut Husch in Tötungsabsicht einen 14 Zentimeter langen und drei Zentimeter tiefen Kehlschnitt sowie einen Schnitt im Gesicht. Als er glaubte, Iker M. tödlich verletzt zu haben, rief er „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) und floh in den Tiergarten.

Zweieinhalb Stunden später stellte er sich jedoch der Polizei. Einem arabisch sprechenden Beamten erklärte er, er sei nach Berlin gekommen, um jemanden abzustechen und einen religiösen Auftrag zu erfüllen. Er habe ein Statement gegen Juden setzen wollen.

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Vor Gericht hatte Wassim Al M. erklärt, die Tat zutiefst zu bedauern. Doch die Richter nahmen dem jungen Mann die Reue nicht ab. Denn bei seiner Festnahme hatte er – am Boden liegend und mit Handschellen gefesselt – grinsend den „Tauhid-Finger“ gezeigt, eine Geste des IS.

Laut Doris Husch beging Wassim Al M. die Tat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, als er sein willkürlich ausgesuchtes Opfer in „Umsetzung einer menschenfeindlichen Ideologie“ töten wollte.

Die Richter sahen davon ab, den jungen Mann nach Jugendrecht zu verurteilen. Eine Reifeverzögerung konnten sie nicht erkennen. Dass keine lebenslange Haftstrafe verhängt wurde, hat Gründe: Unter anderem entschuldigte sich der Angeklagte. Außerdem, so Husch, habe sich der Spanier ein Urteil gewünscht, das dem Angeklagten den Weg in ein normales Leben nicht verbaue.

Opfer kann seit dem Attentat nicht mehr arbeiten

Holger Schneider-Glockzin, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, sagt nach dem Urteil: „Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und das Urteil machen deutlich: Die Justiz schützt die offene Gesellschaft und das jüdische Leben in Deutschland.“ Er hatte für Wassim Al M. eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Verteidiger Daniel Sprafke plädierte für eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Trotzdem zeigt er sich zufrieden, dass der Strafsenat von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen und eine zeitliche Haftstrafe verhängt habe. Somit sei „eine zeitnahe Abschiebung und die Rückkehr in ein anderes Leben“ möglich.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von einem klaren und wichtigen Urteil. „13 Jahre Haft machen die schlimmer Tat, gerade für den Betroffenen, zwar nicht rückgängig. Sie sind aber ein deutliches Signal des Rechtsstaates“, sagt GdP-Landesvize Thorsten Schleheider.

Nach seinen Worten stehe Berlin als Metropole weiterhin im Fokus des internationalen Terrorismus. Auch deshalb müsse man über die Verantwortung von Betreibern sozialer Netzwerke reden, in denen sich Menschen sehr schnell radikalisieren würden. Schleheider fordert eine behörden- und länderübergreifende Datenbank, in der Gewalttaten und psychische Erkrankungen, womöglich auch der Asylstatus erfasst werden.

Für Sebastian Sevenich, der im Prozess Iker M. vertrat, ist der Richterspruch ein gerechtes Urteil. „13 Jahre sind ein deutliches Signal.“ Er hoffe, dass sein Mandant irgendwann wieder ein normales Leben in Spanien führen könne.

Iker M. leidet noch heute an Flashbacks und Angstzuständen. Er zog zurück zu seinen Eltern. Vor dem Attentat arbeitete er als Ernährungsspezialist mit Spitzensportlern. Seit der Tat kann er wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung keine Arbeit mehr ausüben.


© Berliner Zeitung