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Was macht eigentlich ein:e Staatssekretär:in?

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10.04.2025

Alexander Pröll (ÖVP) und Michaela Schmidt (SPÖ) haben eine Doppelrolle: Sie sind nicht nur Staatssekretär und Staatssekretärin, sondern für ihre Parteien auch Regierungskoordinator:innen. Genau wie die restlichen fünf Staatssekretär:innen haben sie aber auch ihnen konkret zugewiesene inhaltliche Themenbereiche – Portefeuilles, wie es im politischen Jargon heißt: Pröll unter anderem Digitalisierung, Schmidt Sport.

In der Bundesregierung übernehmen die Minister:innen mit ihren Ressorts die Verantwortung für bestimmte Themenbereiche, sie sind die politischen Köpfe, die im Koalitionspakt vereinbarte Gesetzesänderungen vorbereiten (siehe dazu auch: Was macht eigentlich der Ministerrat?). Die Themenbereiche, für die die Minister:innen zuständig sind, sind umfangreich und durchaus unterschiedlich – weshalb die Bundesverfassung die Möglichkeit vorsieht, Staatssekretär:innen einzusetzen. Im Unternehmensjargon könnte man sie als Junior-Minister:innen bezeichnen: Sie unterstützen ihre Chefs und Chefinnen etwa bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen im ihnen zugewiesenen Bereich. Oder vertreten sie im Parlament. Dort tagt nicht nur der Nationalrat zur Beschlussfassung, in Ausschüssen wird über Gesetzesentwürfe auch beraten – unter Anwesenheit von Minister:innen oder eben deren Staatssekretär:innen.

Formal sind Staatssekretär:innen nicht Teil der Regierung, auch wenn sie vom Bundespräsidenten angelobt werden. So können sie etwa am Ministerrat, der wöchentlichen Regierungssitzung, teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Und sie sind ihren Minister:innen weisungsgebunden, können also keine eigenständigen Entscheidungen treffen, sondern nur nach Absprache mit ihren Chefs und Chefinnen. Sind Staatssekretär:innen also bloß gut bezahlte Statist:innen? So kann man das auch wieder nicht sehen. Zwar agieren sie bei den genannten Aufgaben stets „im Namen des Ministers, der Ministerin“, wie Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigt. Doch sind sie gleichzeitig für den ihnen übertragenen Bereich auch „im eigenen Namen“ tätig, erklärt er.

Nehmen wir die Digitalisierung als Beispiel: Da sieht Pröll rund um KI viel Handlungsbedarf, hier kann er sich Initiativen überlegen, die zu Gesetzesänderungen führen könnten. Weil diese aber durchaus auch im Zuständigkeitsbereich etwa des Wirtschaftsministeriums liegen könnten, muss er mit den Beamt:innen dort zusammenarbeiten.........

© Wiener Zeitung