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Was macht eigentlich der Bundesrat?

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10.07.2025

Geht es um Einsparungen im politischen System, landen Diskussionen schnell beim Bundesrat: Den könnte man doch einfach abschaffen und somit gleich einmal die Gehälter von derzeit 60 Abgeordneten einsparen, heißt es dann. Argumentiert wird von Befürworter:innen einer Abschaffung dabei meist, dass der Bundesrat im Gesetzgebungsprozess ohnehin keinen echten Einfluss habe.

Das stimmt zum Teil: Damit ein im Nationalrat beschlossenes Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, muss es auch im Bundesrat abgesegnet werden – sollte sich dort aber eine Mehrheit gegen ein Gesetz aussprechen, so bedeutet das meistens nur eine zeitliche Verzögerung. Denn mit einem nochmaligen Beschluss – das nennt sich Beharrungsbeschluss – kann der Nationalrat dieses sogenannte „suspensive Veto“ des Bundesrats überstimmen. Dann folgt wie gehabt die Beurkundung durch den oder die Bundespräsident:in sowie Kundmachung durch den oder die Bundeskanzler:in.

Nur in Ausnahmefällen hat der Bundesrat ein absolutes Veto – und auch das suspensive Veto kommt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse selten vor – doch dazu später mehr.

Erst einmal zur Besetzung des Bundesrats, dieses Prozedere hilft nämlich, seine Rolle zu verstehen: Anders als die 183 Abgeordneten des Nationalrats werden die Mandatar:innen nicht direkt gewählt, sondern von den Landtagen entsandt – und zwar nach der Landtagswahl im jeweiligen Bundesland entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag. Die Anzahl der zu besetzenden Mandate ist von der Bevölkerungszahl im jeweiligen Land abhängig.

Daher gilt der Bundesrat auch als „Länderkammer“. Gemeinsam mit dem Vorsitz in der Landeshauptleute-Konferenz wechselt auch der Vorsitz des Bundesrats halbjährlich. Bis zum Juli dieses Jahres war die Salzburgerin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP) Bundesratspräsidentin, mit Juli hat der Steirer Peter Samt (FPÖ) übernommen. In diesen regelmäßigen Wechseln sieht........

© Wiener Zeitung