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Glaubensgemeinschaften - ein Politikum

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27.04.2025

Nachrichtlich gab es diese Woche kaum ein Vorbeikommen am Tod von Papst Franziskus und dem damit bevorstehenden Konklave. Das, könnte man einwenden, ist doch keine politische Angelegenheit. Im Gegenteil, würde ich sagen, es gibt da eine ganze Reihe von Bezugspunkten zur österreichischen Innenpolitik.

Um die Bedeutung dieses Ereignisses einschätzen zu können, hätte ich gern aktuelle Zahlen vorgelegt, wie vielen Österreicher:innen gerade ihr kirchliches Oberhaupt abhandengekommen ist. Nur ist das keine leichte Übung, denn die Zeit, in der die Republik präzise erfasst hat, wie viele Angehörige welcher Religionsgemeinschaft hier leben, ist lang vorbei.

Bis 2001 hat die Statistik Austria alle zehn Jahre eine Volkszählung durchgeführt – also eine komplette Erfassung des österreichischen Menschenbestandes: Mitarbeiter:innen der Statistik sind buchstäblich von Haus zu Haus gegangen und haben die Leute bei verpflichtender Teilnahme befragt, wer sie sind, wie viele Kinder sie haben und viele andere Dinge – und eben auch, welcher Glaubensgemeinschaft sie angehören.

Mit dieser eher archaischen Methode der Bevölkerungserfassung war es 2001 aber vorbei: Wie die meisten entwickelten Staaten hat Österreich damals auf eine „Registerzählung“ umgestellt. Seither fließen die Daten aus unterschiedlichsten amtlichen Registern – etwa dem Meldeverzeichnis – automatisch (und anonymisiert) an die Statistik Austria, die daraus im Zusammenspiel mit Befragungen viel kleineren Maßstabs, dem Mikrozensus, ihre supersexy Statistiken zimmert.

Wunderbar, das alles: Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung, kann man sagen. Das Problem: Einen zentralen Datensatz, in dem die Religionszugehörigkeit der Österreicher:innen erfasst ist, gibt es nicht. Punktuell wird das zwar schon erfasst, aber zentral zusammengeführt wird das aus Rücksicht auf den Datenschutz nirgends. (Der blau-schwarze Gesetzgeber von 2001 hat zum Beispiel

© Wiener Zeitung