Taylor, TikTok, Terror: Zwei IS-Anhänger verurteilt
Das Medieninteresse ist groß beim Finale des Terrorverfahrens rund um die abgesagten Taylor-Swift-Konzerte. Hauptangeklagter Beran A., in blauem Hemd und dunkler Jeans, gibt sich in seinem Schlussplädoyer wortkarg: „Es tut mir sehr leid.“ Emotionen zeigt er dabei keine. Zweitangeklagter Arda K. entschuldigt sich ausführlicher: „Ich bin dankbar, dass ich verhaftet worden bin“, sagt er, denn er habe viel gelernt in diesen zwei Jahren in Untersuchungshaft. „Wenn Sie mir eine Chance geben, möchte ich Ihnen allen gerne beweisen, dass ich mich in die Gesellschaft gut integrieren und etwas aus meinem Leben machen kann.“
Kennst du schon?: Verfahren eingestellt
Nach fünf Verhandlungstagen endete am Donnerstag der Gerichtsprozess gegen Beran A. und Arda K. am Landesgericht Wiener Neustadt. Sie sollen laut Anklage gemeinsam mit ihrem ehemaligen Schulfreund Hasan E. im März 2024 koordinierte Anschläge im Namen des Islamischen Staates (IS) in Mekka, Istanbul und Dubai geplant haben. Die beiden in Österreich angeklagten Männer zogen in letzter Sekunde zurück. Hasan E. hingegen stach in Mekka auf Sicherheitsbeamte ein. Ihm droht in Saudi-Arabien die Todesstrafe. Beran A. plante nach seiner Rückkehr aus Dubai jedoch den nächsten Anschlag, diesmal auf ein Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion. Dafür bewaffnete er sich mit Messern und einer Machete. Den Sprengstoff für eine Bombe stellte er erfolgreich her. Schlimmeres konnte gerade noch verhindert werden – aufgrund eines entscheidenden Tipps des US-Geheimdienstes.
Im Schwurgerichtssaal ist es kurz vor 22 Uhr, als das endgültige Urteil fällt. Zuvor haben die Geschworenen stundenlang beraten. Beran A. wird umfassend schuldig gesprochen, sowohl für den geplanten Anschlag auf das Konzert als auch für den Beitrag zum Mordversuch von Hasan E. in Mekka. Auch Arda K. wird für die Beitragstäterschaft verurteilt. Beran A. bekommt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, Arda K. 12 Jahre. Die Angeklagten waren zu weiten Teilen der Anklage geständig, aber nicht dazu, Hasan E. bestärkt zu haben. Nach der Urteilsverkündung gaben die Angeklagten keine Erklärungen ab, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Tagen können noch Rechtsmittel dagegen angemeldet werden.
Der Terrorprozess offenbarte den Zuhörenden in den letzten Wochen eine Radikalisierungsgeschichte, die für die heutige Generation junger Dschihadisten steht: weg vom physischen Kalifat in Syrien hinein in die Abgründe von........
