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Cousinehen: Zwischen Tradition, Tabu und neuem Verbot

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24.07.2025

Verliebt, verwandt, verboten – zumindest am Traualtar: In Österreich ist ab 1. August Schluss mit der Möglichkeit, den Cousin oder die Cousine zu heiraten. Der Sex bleibt erlaubt. Das Verbot gilt für Verwandte bis einschließlich vierten Grades – also etwa auch für Onkel und Nichte (3. Grad) oder eben Cousin und Cousine (4. Grad). Heiraten darf man künftig ausschließlich ab 18 Jahren. Die Regierung sieht in dem neuen Gesetz einen Schutz vor möglichen Zwangs- und Abhängigkeitsverhältnissen (Stichwort Zwangs- und Kinderehen) und eine Angleichung an internationale Rechtsstandards.

Das Framing des Verbots wird von Interessenvertreter:innen aufgrund seiner gesellschaftlichen Signalwirkung mitunter stark kritisiert. Der Verein Peregrina, der migrantische Frauen unterstützt, warnt vor einer Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen: „Das Cousinehe-Verbot wird als ‚Kampf gegen Zwangsheirat‘ dargestellt, was jedoch bestehende Stereotype verstärken kann“, sagt Peregrina-Geschäftsführerin Katharina Echsel im WZ-Interview. Es werde dadurch ein falsches Bild von Migrant:innen als „rückständig und hinterwäldlerisch“ vermittelt. Ein differenzierter Umgang mit dem Thema sei nötig, nicht immer gehe es um Zwangsheirat: „Oft spielen ökonomische Zwänge eine Rolle – und nicht selten wollen sich junge Frauen aus traditionellen Strukturen emanzipieren.“ Außerdem gehe der Zweck des Gesetzes an der österreichischen Realität vorbei: „Statt Verboten braucht es mehr Frauenberatungsstellen und soziale Unterstützung.“

Daten zu Cousinehen........

© Wiener Zeitung