Assads Schergen: Folter in Syrien, Prozess in Wien
Dieser Artikel behandelt Folter, schwere Gewalt und die Folgen politischer Verfolgung. Er enthält Schilderungen von Misshandlungen im syrischen Bürgerkrieg, die belastend oder retraumatisierend wirken können. Bitte lies nur weiter, wenn du dich damit sicher fühlst.
„Ich glaube, dass er sich gut an mich erinnern kann. Nur unsere Rollen sind heute anders verteilt“, sagt ein Zeuge im Saal 203 des Wiener Straflandesgerichts und blickt zu einem der Angeklagten. Zuvor berichtete er von Tritten auf den Kopf, Schlägen mit Elektroschockern und Stöcken. Häufig seien ihm die Augen verbunden worden. Außerdem sei er auf den „fliegenden Teppich“ geschnallt worden – eine klappbare Holzplatte, die als Foltergerät verwendet wird. Einmal habe man ihn an den Handgelenken über dem Boden aufgehängt. Bis heute trage er Narben davon. Auf Aufforderung des Richters zeigt er sie her. Auf der rechten Seite des Saals sitzt ein Dolmetscher, der pausenlos zwischen Arabisch und Deutsch übersetzt. Die Besucherreihen sind bis auf den letzten Platz gefüllt.
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Seit Anfang Juni wird in Wien gegen zwei ehemalige Vertreter des im Dezember 2024 gestürzten Assad-Regimes in Syrien verhandelt. Die Angeklagten Khaled Al H. und Moussab Abou R. sollen als Leiter einer syrischen Geheimdienstabteilung beziehungsweise der Kriminalpolizei in Raqqa an Folterungen von zumindest 21 Gefangenen beteiligt gewesen sein. Konkret wirft die österreichische Staatsanwaltschaft den Angeklagten schwere Körperverletzung und schwere sowie geschlechtliche Nötigung vor, dem Erstangeklagten Al H. zusätzlich Folter. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen 2011 und 2013 zu Beginn des syrischen Bürgerkriegs ereignet haben. Beide bekennen sich nicht schuldig.
Es ist ein historischer und aufsehenerregender Prozess. Denn erstmals wird das Weltrechtsprinzip in Österreich vor Gericht angewandt. Dieses erlaubt Drittstaaten, besonders schwerwiegende Verbrechen aus dem Ausland zu verfolgen, auch wenn sie keinen Bezug zum Inland haben. So konnte durch dieses Prinzip erst 2022 ein ehemaliger syrischer Offizier in Deutschland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslänglich verurteilt werden – im weltweit ersten Verfahren zu syrischer Staatsfolter.
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Es sind interessante Umstände, die........
