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Was bedeutet Blau-Schwarz für queere Menschen?

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26.01.2025

Der FPÖ-Abgeordnete Michael Gruber hat im Wahlkampf ein Video veröffentlicht, in dem er die Regenbogen-Fahne, Symbol der LGBTQ -Gemeinschaft, in den Mistkübel stopft. Er sagt im oberösterreichischen Dialekt: „Wir wollen ein Manderl, a Weiberl, und dann gibt’s Kinder.“

Im FPÖ-Parteiprogramm steht: „Ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Beziehungen lehnen wir ab.“

An anderer Stelle fordert die Partei, dass in der Verfassung die zwei Geschlechter – Mann und Frau – festgeschrieben werden.

Ehe nicht mehr für alle?

Klingt, als wäre das Ende der Ehe für alle sowie für die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare vorprogrammiert. Bereits 2019 beantragte die FPÖ, die Ehe für alle wieder abzuschaffen.

Die ÖVP hingegen scheint sich mit den Gegebenheiten abgefunden zu haben. 2017 hatten die Schwarzen (bzw. damals: Türkisen unter Sebastian Kurz) noch gegen die Ehe für alle gestimmt.

Doch kurz danach haben Österreichs Verfassungsrichter:innen das Rad der Zeit nach vorne gedreht.

Anders als in anderen Ländern sind Weichenstellungen für die queere Community nicht über das Parlament erfolgt, sondern über Gerichtsurteile.
Das Verfassungsgericht hatte schon 2014 entschieden, dass lesbische Paare eine Samenspende in Anspruch nehmen dürfen. 2017 folgte dann eben jener Entscheid, dass die Ehe für alle Geschlechter offen ist. Eine Differenzierung, auch in der Adoption oder Pflegeelternschaft, sei eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung.

Im ÖVP-Wahlprogramm für die Nationalratswahlen heißt es unter „Karl Nehammer: Das Programm":

„Familien mit Kindern sind und bleiben unser Leit-bild. Wir anerkennen und unterstützen gleichzeitig auch andere Formen des Zusammenlebens, in denen Verantwortung und Sorge füreinander getragen wird."

Das ist vage genug. Karl Nehammer ist aber bekanntlich zurückgetreten. Trotzdem: Sollte Blau-Schwarz Gesetze beschließen, wonach Ehe oder Adoption für Homosexuelle nicht mehr möglich sei, könnten diese vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Auch die anderen Gerichte waren in Österreich fleißiger bei der Gleichstellung als das Parlament. Das Verwaltungsgericht hat 2009 entschieden, dass Trans-Personen ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern können, wenn es eine „deutliche Annährung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ gegeben hat. Davor war eine Änderung des Personenstands nur nach einer Operation der primären Geschlechtsmerkmale möglich. Das Gericht hat nun gesagt: Der Staat muss........

© Wiener Zeitung