Österreichs Jugendstrafvollzug: Ex-Häftlinge erzählen
Dennis, 16: „Keiner fühlt sich zuständig“
„Wenn du Pech hast, bist du in einer Arschzelle. Kalter Tee, kaltes Essen, die Geräte im Fitnessraum kaputt. Und niemand fühlt sich zuständig.“ Dennis kam mit 16 Jahren in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe: Drogenhandel, kriminelle Vereinigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung eines Beamten. Er erzählt schnell, springt zwischen den Erinnerungen. „Ich war 23 Stunden eingesperrt. Eine Stunde Hof. 14 Tage lang durfte ich nicht duschen.“ Das Justizministerium sagt dazu auf Anfrage der WZ:
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„Im Strafvollzugsgesetz (§42 StVG) ist geregelt, dass jede inhaftierte Person mindestens zweimal wöchentlich Gelegenheit zum Duschen haben muss. In der Praxis wird dies jedoch je nach Verfügbarkeit auch zumeist öfter eingeräumt.
Dennis erinnert sich nicht gern an seine Zeit im Gefängnis zurück. Er weiß, dass er „eh selber schuld“ war, allerdings würden sich viele Jugendliche das Gefängnis ganz anders vorstellen – als etwas „Cooles oder Heldenhaftes“ –, doch dem sei nicht so. Er spricht auch das “Handy-Problem” an:
In österreichischen Gefängnissen sind Handys bei Häftlingen grundsätzlich verboten. Offiziell genehmigte Ausnahmen sind selten und gibt es höchstens in gelockerten Haftformen – dennoch haben viele der Insassen ein Gerät.
„Fast jeder hat ein Handy, das ist eine Art offenes Geheimnis, aber nicht jeder benutzt es, um kriminelle Dinge zu machen. Ich mein, stell dir vor, du hast so lang kein Handy, ich glaube, deshalb zuckene einige auch aus, wenn sie keines haben.“ Im Jahr 2024 wurden 1306 Handys in österreichischen Gefängnissen sichergestellt.
Dennis berichtet davon, dass das Justizsystem auf ihn überfordert gewirkt hat – nicht nur wegen der Handys. Man wurde kurzfristig verlegt, wechselte die Zelle von einem Tag auf den anderen, alles erschien ihm chaotisch.
Der einzige Fixpunkt für ihn war eine kleine Jugendgruppe. Einmal pro Woche gab es Gespräche mit Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen. „Das war das Einzige, was sich normal angefühlt hat und mir auch eine Struktur gegeben hat.“
Was sagen das Justizministerium und die Volksanwaltschaft?
Aus dem Justizministerium heißt es gegenüber der WZ: “Zu Beginn der Strafhaft wird ein individueller Vollzugsplan erstellt, der regelmäßig im multiprofessionellen Team überprüft wird. Dort werden auch die psychosoziale Beratung und Betreuung individuell geregelt und situativ angepasst.“
„Es gibt im gesamten Strafvollzug zu wenige Psychiater:innen. Darunter leidet auch........
