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Windkraft-Start-up: Vom Staate verweht

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24.01.2026

Fritz Unger kämpft um sein Lebenswerk. Sein Gegner: das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Der Eigentümer des fünf Jahre alten Hannoveraner Start-ups SkyWind stellt Mini-Windräder zur privaten Stromerzeugung her. Europaweit hat er bereits 10.000 Stück davon verkauft – 800 davon in Österreich. Anfang 2025 hat dann allerdings das BEV den Vertrieb in Österreich untersagt. Und gleich auch noch eine europaweite Sicherheitswarnung (Safety-Gate-Meldung) hintergeschickt – mit fatalen wirtschaftlichen Folgen, aber ohne wirkliche Grundlage: Wie sich in einem bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren herausstellte, ist die Überprüfung der Marktüberwachungsbehörde für das Gericht in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar. Unger rotiert: „Eine perfidere Methode, Konkurrenten auszuschalten, ist mir noch selten vorgekommen.“

Ob schlampige oder fahrlässige Behördenarbeit hinter dem Fall steckt oder ein Unternehmen sich im europäischen Vorschriftendschungel verheddert hat oder beides gleichzeitig, ist noch nicht restlos geklärt. Fix ist jedoch, dass in dem bisherigen Ablauf einige abenteuerliche Dinge passierten, wie das von SkyWind angerufene österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufdeckte.

Das Gericht monierte vor allem, dass lediglich eine mathematische Berechnung vorgenommen wurde, und diese nur an einzelnen Rotorteilen des Windrades, die in Wirklichkeit aber alle miteinander verschraubt und daher viel robuster sind. Auch über die Abläufe rund um den eigentlichen Produkttest herrscht Verwunderung: Etwa dass sich beim BEV niemand Gedanken darüber gemacht hat, ob nicht auch gelindere Mittel als ein Verkaufsverbot gereicht hätten. Seltsam kam dem Gericht auch vor, dass man SkyWind nicht „auch nur ansatzweise Gelegenheit gegeben“ hatte, zu den Ergebnissen der Überprüfung Stellung zu nehmen, obwohl es eine diesbezügliche Verordnung zur Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörde und Hersteller gibt.

Aus den Gerichtsakten ergeben sich allerdings noch weitere Auffälligkeiten, wie Unger trend gegenüber ausführt. Etwa die Unsicherheit, welches Teil eigentlich überprüft wurde, das Original oder gar ein Plagiat? Das BEV hat beim Baumarkt Hornbach nämlich nur ein handschriftlich gekennzeichnetes Ausstellungsstück ohne........

© trend.