Habecks Heizungsgesetz ist weg - aber freuen Sie sich nicht zu früh!
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Habecks Heizungsgesetz ist weg - aber freuen Sie sich nicht zu früh!
25. Februar 2026 | Ansgar Graw
Schwarz-Rot verkündet Abschaffung des grün inspirierten Gebäudeenergiegesetzes. Aber in Brüssel wurde bereits eine sehr ähnliche Richtlinie beschlossen. Sie gilt auch für Deutschland
Der Heizungskeller werde „wieder zur Privatsache, die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen“, verkündete frohen Mutes Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstagabend in Berlin. „Ja, das alte Heizungsgesetz wird abgeschafft“, bestätigt SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der jedoch deutlich verhaltener formulierte: „Aber ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz kommt.“
Was denn nun? Zunächst klingt die Nachricht wirklich nach Befreiungsschlag, so wie von Spahn formuliert: Die Bundesregierung kassiert das umstrittene „Heizungsgesetz“ – jene in der Ampel-Zeit maßgeblich vom grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Hausbesitzern faktisch vorschrieb, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen.
Doch die Warnung von Miersch hat es in sich: Wer jetzt erleichtert aufatmet, sollte sich nicht zu früh freuen. Denn während Berlin lockert, zieht Brüssel die Schrauben an. Und zwar verbindlich.
Zuerst der Blick nach Berlin: Was ändert sich konkret? Verunsicherung, Absatzkrise im Heizungsmarkt, hohe Kosten, politischer Dauerstreit – all das soll der Vergangenheit angehören. Vor allem die besagte 65-Prozent-Vorgabe, laut der nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die mindestens diesen Anteil an erneuerbarer Energie nutzen. Ebenso bedeutet die Koalitionseinigung einen Abschied vom faktischen Betriebsverbot bestimmter Heizungen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das laut Koalitionsvereinbarung das Heizungsgesetz ersetzen soll, verspricht Technologieoffenheit.
Die "Biotreppe" macht Heizen teurer
In dem FAQ-Papier der Koalitionsfraktionen heißt es wörtlich, die „strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen“. Eigentümer könnten künftig wieder „selbst entscheiden, welche Heizung es werden soll“ – Wärmepumpe, Hybrid, Biomasse, Gas- oder Ölheizung
Das verheißt echte Wahlfreiheit. Doch ganz so frei ist die Entscheidung nicht. Wer künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss schrittweise einen wachsenden Anteil „grüner“ Brennstoffe beimischen – die sogenannte Biotreppe. „Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen“, so das gemeinsame Eckpunktepapier der Fraktionen von Union und SPD: „Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest.
Das bedeutet: Fossile Energien bleiben erlaubt – aber nur mit wachsender grüner Beimischung. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch lägen die Mehrkosten nach diesem Papier bei einem 10-Prozent-Biogasanteil derzeit bei bis zu 16 Euro pro Monat, bei Grün-Öl, einer synthetischen Variante, die auf Basis biologischer Reststoffe wie tierische und pflanzliche Fette hergestellt wird, bei bis zu 23 Euro monatlich. Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorgaben soll unbürokratisch erfolgen – über die ohnehin vorgeschriebene Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger
Kurzum: Für Bestands-Eigentümer, die ihre Heizung austauschen müssen, ist der unmittelbare Druck geringer als unter der alten 65-Prozent-Regel. Es gibt Spielraum – zumindest vorerst.
Was Brüssel längst beschlossen hat
Doch während Berlin lockert, hat Brüssel längst Fakten geschaffen. Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist beschlossen. Und sie enthält eine klare Vorgabe:
Ab 2028 müssen öffentliche Neubauten „strengere klimafreundlichere Vorgaben“ erfüllen, heißt es in dem Papier.
Ab 2030 gilt das für alle Neubauten in der EU.
Die Wärmeversorgung müsse dann „vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen“.
In der Praxis bedeutet das: Bauherren haben bei Neubauten faktisch die Wahl zwischen Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Eine klassische neue Gas- oder Ölheizung ist ab 2030 europarechtlich jedoch kaum noch denkbar.
Diese EU-Gebäuderichtlinie ist bereits verabschiedet. Deutschland muss sie bis 2026 in nationales Recht umsetzen. Das bedeutet: Selbst wenn das GMG heute großzügig klingt – spätestens 2030 wird für Neubauten europäisches Recht durchgreifen.
Für Eigentümer bestehender Häuser gilt also: Freie Wahl der Heiztechnologie beim Austausch der Anlage – allerdings unter Beachtung der Biotreppe ab 2029. Auch Förderprogramme (BEG) bleiben mindestens bis 2029 bestehen. 2030 soll überprüft werden, ob der Gebäudesektor seine Klimaziele erreicht – andernfalls wird nachgesteuert
Das heißt: Wer heute in eine bestehende Immobilie, ob Wohnung oder Haus, eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, darf das. Doch die Betriebskosten könnten durch steigende Bioquoten und CO₂-Preise langfristig deutlich anziehen. Und: Sollte Deutschland seine Klimaziele verfehlen, drohen weitere Eingriffe.
Aber wenig Freiheit gibt es bald bei Neubauten. Sie bewegen sich laut Koalitionspapier ohnehin bereits stark in Richtung Nullemissionsstandard. Demnach wurden 2025 genehmigte Wohnungsneubauten zu 96 Prozent als Nullemissionsgebäude errichtet.
Unterschied zwischen Bestands- und Neubauten
Aber ab 2030 ist dieser Standard Pflicht – europaweit. Das bedeutet: In vier Jahren darf es keine fossile Verbrennung im Gebäude mit CO₂-Emissionen mehr geben.
Die vermeintliche Entwarnung ist also relativ, die neu gewonnene Freiheit hat ein Ablaufdatum. Zwar bedeutet die Reform für Eigentümer im Bestand zunächst tatsächlich Erleichterung. Mehr Wahlfreiheit. Weniger unmittelbarer Zwang. Moderate Mehrkosten durch die Biotreppe.
Für Neubauten hingegen ist die Richtung eindeutig: Ab 2030 wird fossile Energie im Neubau europarechtlich zur Ausnahme, wenn nicht zur Unmöglichkeit. Wer also heute jubelt, weil „Habecks Heizungsgesetz“ fällt, sollte die zweite Hälfte des Satzes mitdenken: Der nationale Zwang mag entschärft werden. Der europäische Rahmen hingegen wird verbindlich – und strenger.
