„Bundesrecht bricht Landesrecht“: Die AfD, Sachsen-Anhalt und der Zwang zur Verfassungstreue
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„Bundesrecht bricht Landesrecht“: Die AfD, Sachsen-Anhalt und der Zwang zur Verfassungstreue
09. September 2026 | Ansgar Graw
Ulrich Siegmund will nach dem klaren Wahlsieg vom Sonntag Ministerpräsident des Bundeslandes werden. Aber wie viel Macht hätte er dann? Und wo kann ihn die Bundesregierung stoppen?
Das Ziel einer absoluten Mehrheit hat er verfehlt – trotzdem hofft AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund nach seinem klaren Wahlsieg vom Sonntag darauf, Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt zu werden: beispielsweise durch eine Duldung seitens des BSW oder durch Überläufer vornehmlich aus der CDU-Fraktion. Letzteres Szenario wird von den AfD-Spitzen intensiv bemüht. Bislang allerdings deutet nichts auf derartige Abweichler hin.
Was also, wenn die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei die Landesregierung übernimmt? Kanzler Friedrich Merz hat auf einer Pressekonferenz in Berlin am Montag mit Blick auf den künftigen Umgang mit Minderheiten gewarnt: „Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren. Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt.“ Es gebe im Grundgesetz die Pflicht zur Bundestreue: „Das betrifft zum Beispiel die gesamte Einwanderungs- und Ausländerpolitik.“
In der Tat: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, sagt Art. 31 des Grundgesetzes. Ein entgegenstehendes Landesgesetz kann kein Bundesgesetz verdrängen. Landesbehörden blieben verpflichtet, Bundesrecht anzuwenden. Weigert sich die politische Führung, können Gerichte sie dazu verpflichten.
Und wenn die Landesregierung Gerichtsentscheide ignoriert? Art. 37 definiert den „Bundeszwang“: „Wenn ein........
